Da inzwischen ja viele Leser sich hier beteiligt haben, möchte ich das hier mal reinstellen. Das spricht ziemlich deutlich gegen meine Hoffnung. Weil ich aber hier auf der ersten Seite das Gefühl vermittelt bekam, als Sonderling dargestellt zu werden, finde ich schon interessant, dass also offensichtlich diverse andere Eigentümer ähnliche Überlegungen haben/hatten !
(Vor Eröffnung dieses Threads war ich mit Google nicht weitergekommen. Jetzt habe ich endlich die richtigen Suchwörter gefunden.)
Text aus
http://www.verwaltung-gross.de/EWV-info.html
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Kabelvernsehen und individuelle Kündigung
Eine Vielzahl der Eigentümergemeinschaften hat sich für den Anschluss an das Kabelfernsehen entschieden. Diese Entscheidung liegt meist viele Jahre zurück und Alternativen hierzu bestanden derzeit allein in der Installation einer Satelliten-Anlage, welche nicht für jede Gemeinschaft attraktiv war und vielfach auch heute nicht ist.
Der Anschluss an das Kabelfernsehen bedingte derzeit, dass alle Eigentümer einer Wohnanlage angeschlossen und mit den Nutzungsgebühren belastet wurden. Dies war auch dadurch bedingt, dass bei dem Anschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage ein Rabatt gewährt wurde. Die Ausklammerung einzelner Eigentümer (durch Verplombung der Anschlussdosen) wurde zwar diskutiert, aber fand in der Praxis bei uns in keiner Anlage Anwendung, da die Gebühren in diesen Fällen für den Einzelnen wesentlich höher waren.
Aktuell steht auch das terristische digitale Fernsehen, welches mittels einfacher Zimmerantenne zu empfangen ist, zur Disposition. Aus mehreren Anlagen möchten Eigentümer diese kostenlose Alternative nutzen und den Kabelanschluss individuell kündigen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir haben hier mit den Anbietern des Kabelfernsehens Kontakt aufgenommen und konkret nach den möglichen Kündigungsmodalitäten für die einzelnen Eigentümer angefragt. Die Kabelanbieter haben dies abgelehnt und bestehen auf dem Anschluss bzw. die Bezahlung der Anschlussgebühren für alle Eigentümer einer Wohnanlage.
Dies hat technische Gründe.
Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten der Verkabelung innerhalb eines Hauses.
Das Sternnetz:
Beim Sternnetz geht vom Übergabepunkt des Kabelanschlusses zu den einzelnen Wohnungen jeweils eine eigene direkte Leitung. Besteht ein solches Sternnetz kann der Kabelanbieter den einzelnen Eigentümer direkt am Übergabepunkt vom Kabelanschluss trennen, ihn somit von der Belieferung ausschließen und dies auch kontrollieren.
Eine individuelle Kündigung des Kabelanschlusses durch den Eigentümer ist möglich.
Sternnetze sind jedoch relativ selten, da sie früher überhaupt nicht in den Wohnanlagen ein- gebaut wurden und somit bei älteren Wohnanlagen nicht vorhanden waren und sind.
Das Baumnetz
Vom Verteiler wird eine Leitung durch die einzelnen Wohnungen geschleift mit jeweils einer oder mehreren Abnehmerdosen in den Wohnungen. Hier ist es für den TV-Anbieter nicht möglich kontrolliert einzelne Abnehmer von der Nutzung des Kabelfernsehens auszuschließen. Die vor und hinter dem Abzuklemmenden angeschlossenen Wohnungen würden mit zu sperren sein. Aus diesem Grunde erkennen die Anbieter die Kündigung eines einzelnen Anschlusses bei Vorhandensein eines Baumnetzes nicht an.
Das Auswechseln des Kabelnetzes in einer Wohnanlage vom Baum- zum Sternnetz ist sehr Kostenaufwendig, unabhängig von den baulichen Notwendigkeiten, dass eine solche Umrüstung nur beim Vorliegen weiterer Gründe in Angriff genommen werden sollte. Um dem Wunsch einzelner Eigentümer nach individueller Kündigung des Kabelanschlusses nachzukommen erscheint dieser Aufwand nicht gerechtfertigt.
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