Beiträge von Lüni

    Hallo zusammen!


    Ich suche einen DSL-Anschluß mit möglichst geringem rechnerischen Grundpreis.


    Bevorzugte Anbieter wären dabei Vodafone, 1und1 und o2.


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    Wer bietet mehr?! :)

    Frank, Du hast Recht...die Verwaltungsbehörden dürfen nicht "auf Tutti" in den fließenden Verkehr eingreifen. Dies wäre nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr, beispielsweise bei einem stark qualmendem PKW, möglich.


    Die sog. "Allgemeine Verkehrskontrolle" steht nur Beamten der Polizei zu. Die Rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus § 36 V StVO.


    Zitat

    Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon Und irgendwann kommt dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft "....das gegen Sie eingeleitete Verfahren habe ich eingestellt" :top:


    Da es innerhalb der Polizei auch noch soetwas wie eine Fachaufsicht gibt, würde eine solche Anzeige die Staatsanwaltschaft mit ziemlicher Sicherheit nie erreichen. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Diet Sofern eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung bzw. eine ADAC-Mitgliedschaft (evtl. auch bei anderen Automobilclubs im Beitrag enthalten) vorhanden ist, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!


    Laaaaaaaaangsam...erstmal abwarten, ob überhaupt Post kommt. Denn das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich fürchte mittlerweile fast, dass da einfach etwas deutlich mißverstanden wurde vom TE.

    Re: Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?


    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778 Jedoch habe ich eine Anzeige bekommen - wegen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".


    Also ich denke, dass man Dich da gehörig verschaukelt hat...zumal hierzu ja auch eine Blutentnahme beim Beifahrer zur Beweiserhebung nötig gewesen wäre.


    Außerdem verlangt der § 315b StGB eine konkrete (und nicht nur eine abstrakte) Gefährdungslage, die hier ja allem Anschein nach, nicht vorgelegen hat.

    Hast Du Fakten die für Deine Annahme sprechen oder könnte es auch einfach sein, dass die Staatsanwaltschaften im Vorfeld, gerade bei derart heiklen Ermittlungsvorgängen, die rechtlichen Voraussetzungen genau prüfen, so dass der Richter in 99% aller Fälle gerechtfertigte Maßnahmen abzeichnet?


    Der Richter ist ein weiteres Prüforgan und nicht dazu da die Staatsanwaltschaften nach eigenem Gutdünken in ihrem Handeln zu begrenzen.


    Ich kann aus eigener Erfahrung behaupten, dass die meisten StA'en eher pingeling sind, was derartige Grundrechtseingriffe angeht und dann ein Verfahren notfalls lieber einstellen.

    Merkwürdig, dass einige nicht verstehen wollen, dass hier doch tatsächlich ein unabhängiger(!) Richter die Hausdurchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet hat.


    Demnach muss etwas mehr an der Sache dran gewesen sein, als nur der gekränkte Stolz eines Polizeibeamten...logisch, oder?


    Für die polizeiliche Kriminalstatistik, an der die Beamten gemessen werden, reicht ja auch schon der Eintrag eines Tatverdächtigen in der Anzeige...und der war schon vor der Durchsuchung dort. Demnach könnte es zumindest dem Zahlen sammelnden Beamten egal sein, wie das Verfahren letztlich endet (sofern es solche Beamte überhaupt gibt).


    Aber es scheint immer mehr zum Volkssport zu werden, Polizisten zu diffamieren, weil es gerade stark in Mode ist...aber wehe man ist selbst mal Opfer einer Straftat und man bekommt erklärt, dass die Polizei aufgrund strafprozessualer Beschränkungen gerade nicht sofort tätig werden kann....