@Handybude
Betreff: Antragsnummer 2005199914
laut eurer Email kann ich meinen Vertrag durch Widerruf nicht kündigen. Ihr schreibt was von Dienstleistung wo durch kein Widerruf möglich ist. Der Gesetzgeber sagt das der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt sein muss. Dieses ist bei mir nicht der Fall, da der Betrag von 1,-€ nicht bezahlt wurde. Weiter schreibt Ihr das ich den Vertrag gerne stornieren könnte.
Zitat:
Stornierung mit Kostenübernahme:
Sofern Sie den Vertrag widerrufen möchten, haben Sie gem. §312f, §346 und §357 BGB die Kosten der bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der verbrauchten Ware zu tragen, dazu gehören neben den Aktivierungskosten auch die Kosten der Simkarte, welche durch Aktivierung auf Ihren Namen mit Ihrer Rufnummer belegt und damit verbraucht wurde. Eine Rücksendung der Simkarte ist somit entbehrlich.
1x 17,85 € Simkartengebühr
1x 24,95 € Aktivierungsgebühr
Laut Vertrag beträgt die Aktivierungsgebühr aber 9,95,-€ Wie kann das sein?
Zitat:
Neue Regelung ab dem 04.08.2009
Der Gesetzgeber hat zum 04.08.2009 die Frage des Erlöschens des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen geändert. Ab dem 04.08.2009 erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen dann vorzeitig, wenn
- der Vertrag von beiden Seiten
- auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers
- vollständig
- erfüllt ist,
- bevor
- das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Ich widerrufe also meinen Vertrag auch noch mal auf diesem Wege.