Beiträge von fran050266

    Im ersten Moment ja, in beiden Fällen ist die Sache für den Beschuldigten erledigt.


    Wird das Verfahren nach § 170 StPO eingestellt, wegen "es ist nichts dran" an dem Vorwurf sind sämtliche Daten aus polizeilichen Kriminalaktennachweis zu löschen.


    Wird nach § 153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt dürfen die Daten weiter gespeichert bleiben.


    Grundsätzlich auch ohne Bedeutung für den Betroffenen.


    Bei einer polizeilichen Kontrolle können die Daten aus dem Kriminalaktennachweis überprüft werden. Kommt es jetzt zu einem Treffer bei einer Verkehrskontrolle wird dann genauer hingeschaut. Kann man sportlich sehen, weil es einen adelt wenn die Cops näher hinsehen oder aber, wenn man eher sein Leben beschaulich verbringen möchte, gelegentlich mal bei der aktenführenden Dienststelle nachfragen und ggf. auf Löschung drängen.


    Gruß


    Fran

    Die Sache wurde jetzt ja von allen Seiten beleuchtet. Zivilrechtlich ist es klar Du zahlst Deinen Schaden selbst bzw. Deine Vollkasko,


    Du hast Dich nach eigenen Angaben nicht schriftlich vor der Polizei geäußert, Deine mündlichen Aussagen waren, wenn Du Dich selber belastet hast, von dem Schock geprägt.


    Die Polizei stellt in der Unfallaufnahme nicht Deine Schuld fest, sondern den nach dem ersten Augenschein Hautverursacher, den sog. "Beteiligten 01". ist aber nach Deine Aussagen der LKW


    Könnte es sein, daß gebührenfrei verwarnt wurdest? Macht die Polizei recht gerne in einem Halbsatz, andere Beteiligte ist zufrieden mit einem schroffen Auftreten der Polizei und leise ausgesprochene gebührenfreie Verwarnung spart das pinseln einer Anzeige, die die Bußgeldbehörde eh einstellt.


    Am Besten Du rufst mal bei der Polizei an und fragst nach dem Aktenzeichen. Wenn die keins finden ist obiger Fall eingetreten.


    Wenn ein Aktenzeichen vorhanden, fragen was genau vorliegt. Es kann dann immer noch sein, daß der Fall als Arbeitsnachweis eingetragen wurde, ohne daß eine Anzeige erstellt wird. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage liegt nicht vor, Du hast ja genau gewußt, daß es eng wird. Vielleicht wird ein Hilfstatbestand heran gezogen, der aber dann sicher kein Fahrverbot zurf Folge hast


    Wenn Du wider Erwarten doch den Anhörbogen als Betroffener erhälst kannst Du (straflos) behaupten, der Lkw wäre nach links gezogen. Zwei widersprüchliche Aussagen, kein Fremdschaden, das hat regelmäßig die Einstellung zur Folge.


    Überleg mal, die Erstellen den Bußgeldbescheid, Du gehst vor Gericht. Ist i.d.R gefahrlos, da Dir der Richter, wenn er tatsächlich ein für Dich negatives Urteil sprechen will, vorher raten wird den Einspruch zurückzunehmen, damit er kein Urteil pinseln muß.


    Wenn Du vor Gericht gehst, müssen wenns blöd kommt 3 Polizeibeamte aussagen, die Können dann je 4 Stunden nichts anderes machen.


    Auch bei der Strafvervollgung hat die Ökomie ihren Einzug gehalten.


    Du legst jede Menge Zweckpessimismus an den Tag, wegen der Geschichte wirst Du Nicht zum 4-Wochen-Fußgänger.


    Auch wenn mich die Verkehrapostel jetzt kreuzigen, Du hast Dich intensiv mit Deinem Verhalten auseinander gesetzt und sowas wird Dir nicht wieder passierern


    Gute Fahrt


    Fran

    Irgend wie bin ich immer zu langsam.


    Dein zitierter Tatbestand kommt für Dich nicht in Frage. Kein Gegenverkehr, selbst wenn eine Sachbeschädigung vorgelegen hätte, war die Dir die Verkehrslage klar (enge Fahrbahn). Bußgeldrechtlich wird für Dich nichts hängen bleiben.


    Fran

    Ein explicites Überholverbot (Verbot mehrspurige Fahrzeuge oder Motorräder mit Beiwagen zu überholen) angekündigt durch Z. 276 herrschte an dieser Stelle nicht. Du hättest also zügig überholen können oder versetzt fahren müßen.


    Grundsätzlich darf man nur überholen, wenn es gefahrlos möglich. Wenn ein Bußgelbescheid kommen sollte dürfte wohl ein Einspruch genügen, um daß Verfahren einzustellen. Wegen 40 € wird wohl kein unfallanlytisches Guttachten gefertigt.


    Dein Letztes Posting hinsichtlich der Schuld, verstehe ich so, daß der Lkw-Fahrer zumindest einen Teil Deiner Reparaurkosten zahlen sollte? Aber selbst bei 50-50-Teilung der Schuld zahlt aber nach üblicher Rechtsprechung jeder seinen Schaden selbst.


    fran

    Guten Morgen,


    eigentlich mit gar nichts. Ein Unfall liegt nicht vor, da Du keinen anderen geschädigt hast.


    Ich gehe davon aus, daß deinerseits Drogen und Alkohol nicht mit im Spiel waren, somit bleibt maximal noch Behinderung anderer, weil die "Unfallstelle" nicht zügig geräumt wurde.


    Und so was wird üblicherweise gebührenfrei verwarnt.


    Bleibt also nur Dein Eigenschaden und über den ärgert man sich am meisten.


    Dennoch schönen Sonntag.


    Fran


    Sorry, die Graphik war vorher noch nicht da.


    Es herrscht an der Stelle kein Überholverbot, du solltest entweder zugig überholen oder versetzt fahren.


    Somit hast Du seitens der Bußgeldbehörde nicht zu erwarten.

    Sind wir nicht alle ein bischen Tim Taylor!


    Deswegen ist "Hör mal wer da hämmert auch" auch meine Lieblingssendung.


    Ich gehe gavon aus, daß Du bei der Entfernung des Stöpsels eine orginal Tim-Taylor-Heimwerker-Gürtel getragen hast oder zumindest ein Al-Borland-Hemd.


    Gruß


    Fran :)

    Einliegerwohnung


    Du schreibst von Einliegerwohnung, wenn das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat, gibt es für den Vermieter ein vereinfachtes, begründungsloses Kündigungsrecht, sofern er im gleichen Haus wohnt, bei einer dreimonatigen Verlängerung des gesetzlichen Frist, gemäß § 573 a BGB.


    Google bringt jede Menge Urteile dazu.


    Gruß


    Fran

    25-Euro-Auflade-Voucher


    Ich wollte heute bei Schlecker online 25-Euro-Auflade-Voucher bestellen. Der Artikel wird zwar angezeigt, beim anklicken kommt "Artikel derzeit nicht verfügbar". Ohne die 25-Euro-Aufladung kommt man nicht in den Genuß des 14ct/12ct-Tarifes.


    Anfrage bei der Schlecker-Hotline ergab die Auskunft "Is aus".
    Smobil-Hotline war jetzt eine Stunde nicht erreichbar.


    Offensichtlich will man die Marke "smobil" auslaufen lassen.


    Hat jemand in den letzten Tagen einen 25-Euro-Voucher bei Schlecker vor Ort erworben?


    Gruß


    Fran