Die Sache wurde jetzt ja von allen Seiten beleuchtet. Zivilrechtlich ist es klar Du zahlst Deinen Schaden selbst bzw. Deine Vollkasko,
Du hast Dich nach eigenen Angaben nicht schriftlich vor der Polizei geäußert, Deine mündlichen Aussagen waren, wenn Du Dich selber belastet hast, von dem Schock geprägt.
Die Polizei stellt in der Unfallaufnahme nicht Deine Schuld fest, sondern den nach dem ersten Augenschein Hautverursacher, den sog. "Beteiligten 01". ist aber nach Deine Aussagen der LKW
Könnte es sein, daß gebührenfrei verwarnt wurdest? Macht die Polizei recht gerne in einem Halbsatz, andere Beteiligte ist zufrieden mit einem schroffen Auftreten der Polizei und leise ausgesprochene gebührenfreie Verwarnung spart das pinseln einer Anzeige, die die Bußgeldbehörde eh einstellt.
Am Besten Du rufst mal bei der Polizei an und fragst nach dem Aktenzeichen. Wenn die keins finden ist obiger Fall eingetreten.
Wenn ein Aktenzeichen vorhanden, fragen was genau vorliegt. Es kann dann immer noch sein, daß der Fall als Arbeitsnachweis eingetragen wurde, ohne daß eine Anzeige erstellt wird. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage liegt nicht vor, Du hast ja genau gewußt, daß es eng wird. Vielleicht wird ein Hilfstatbestand heran gezogen, der aber dann sicher kein Fahrverbot zurf Folge hast
Wenn Du wider Erwarten doch den Anhörbogen als Betroffener erhälst kannst Du (straflos) behaupten, der Lkw wäre nach links gezogen. Zwei widersprüchliche Aussagen, kein Fremdschaden, das hat regelmäßig die Einstellung zur Folge.
Überleg mal, die Erstellen den Bußgeldbescheid, Du gehst vor Gericht. Ist i.d.R gefahrlos, da Dir der Richter, wenn er tatsächlich ein für Dich negatives Urteil sprechen will, vorher raten wird den Einspruch zurückzunehmen, damit er kein Urteil pinseln muß.
Wenn Du vor Gericht gehst, müssen wenns blöd kommt 3 Polizeibeamte aussagen, die Können dann je 4 Stunden nichts anderes machen.
Auch bei der Strafvervollgung hat die Ökomie ihren Einzug gehalten.
Du legst jede Menge Zweckpessimismus an den Tag, wegen der Geschichte wirst Du Nicht zum 4-Wochen-Fußgänger.
Auch wenn mich die Verkehrapostel jetzt kreuzigen, Du hast Dich intensiv mit Deinem Verhalten auseinander gesetzt und sowas wird Dir nicht wieder passierern
Gute Fahrt
Fran