Hallo Printus,
ich bin selbst Vater eines etwa gleichaltrigen Sohns und bin manchmal, obwohl ich ihn gut zu kennen glaube, überrascht. Ich verfolge den Thread seit Anfang und hoffe jedesmal Mal, wenn ich öffne, daß es ein Happyend gab.
Falls Du Dir nur den verständlichen Frust über die Situation von der Seele schreiben wolltest, vergiss den nachfolgenden Text. Ich werd Ihn dann sofort editieren. Ich schreibe absichtlich hier und nicht als PN, da Dein Statement ja auch offen ist.
Was erwartest Du konkret von den Cops? Es liegt keine Straftat vor, eine 16jährige hat sich dem Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Erziehungsberechtigten entzogen. Präventivpolizeilichs Handeln mit Ausnahme der Auschreibung zur Aufenthaltsbestimmung z.B. wg. Suizid liegt auch nicht vor. Im Prinzip haben die Cops mit Ausnahme von Maßnahmen ohne Rechtseingriff wie "Plakataktion" etc. keine Rechtsgrundlage.
Deine Beschwerde für das "Stürmen der Wohnung" wäre an das Polizeipräsidium zu richten. Bedeutet "Stürmen" mit der Ramme rein oder geklingelt und nach Öffnen "ohne unmittelbaren Zwang" betreten. Sollte zweite Alternative zutreffend sein ist die Beschwerde "formlos", "fristlos" aber vorallem "zwecklos" zu formulieren.
Du bekommst dann nach "angemessener" Frist ein Entschuldigungschreiben oder es kommt einer mit nem Blumenstrauß vorbei. Und denk dran du schreibst in Deiner Freizeit, die Beamten während der Arbeitszeit und Dein Blumenstrauß stammt auch aus Steuergeldern.
"Verdächtige unter Druck setzen". wie soll des das gehen. Es gibt nicht mal ne Rechtsgrundlage, daß die "Zeugen" bei der Polizei erscheinen müßen. Wir erinnern uns an den entführten Bankiersohn aus Frankfurt. Zwei Polizeibeamte haben dem Entführer körperliche Schmerzen unter Aufsicht eines Arztes angedroht um den Aufenthaltsort zu erfahren, zu einem Zeitpunkt er noch die lebensrettenden Medikamente hätte bekommen können. Beide Cops wurden verurteilt.
Gerade hier im TT werden die informationellen Freiheitsrechte hochgehalten. Und auch vor dem BGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hätte es für Dein Ansinnen keine Rechtsgrundlage gegeben.
Falls Deine Lebensgefährtin eine psychologische Begleitung wünscht soll sie dies Ihrem Arzt mitteilen. Eine behördliche (Zwangs-)Betreuung ist an strenge gesetzlich Vorgaben gebunden.
Hoffentlich ist Liz bald wieder bei euch.
Fran