Beiträge von AndreHo

    Ach und nochwas zum Thema: An wen wenden


    Ansprüche gegen irgendjemanden kann man aus folgenden Gründen geltend machen:


    [list=a]
    [*]Vertrag
    [*]Tangierung eines Rechtsgutes
    [/list=a]


    Hier liegt also ein Vertrag vor, ein Kaufvertrag im Privatrecht, Ansrpüche können gegen den Händler gestellt werden, die Ansprüche ergeben sich aus dem BGB.


    Außerdem gibts noch die Garantiezusage des Herstellers, dies ist auch als Vertrag anzusehen, die Ansprüche gegen den Hersteller sind aber im Problemfall schwerer durchzuzsetzen und er kann seine Garantiezusage frei gestalten, wogegen sich der Händler ans BGB halten muss und notfalls dazu gezwungen werden kann.


    Rechtsgut: Zum Beispiel hat man nach §2 Grundgesetz ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, hat also unter anderem das Recht auf Unterlassung einer Körperverletzung gegen jemamden, der einen z.B. schlägt.

    Hallo,


    ich habe den Artikel mal kurz überflogen und glaube hier mal was gerade rücken zu müssen.


    Schaun wir doch nochmal ins BGB:


    Zitat

    § 437 BGB
    Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    Ok, weiter zu § 439 BGB:



    Dort steht also klipp und klar , dass man sich eben nicht auf eine Reparatur einlassen muss, sondern sofort ein neues Gerät verlangen kann, aber aufgepasst, hier MUSS IN JEDEM FALL , folgendder § berücksichtigt werden:


    Zitat

    § 476
    Beweislastumkehr
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


    Was heisst das nun?


    Wenn etwas in den ersten 6 Monaten kaputt geht und der Händler nicht nachweisen kann, dass Ihr es kaputt gemacht habt, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ware einen versteckten Mangel hatte, Ihr also von vornherein niemals eine mangelfreie Ware erhalten habt. In der Regel habt Ihr den Kaufvertrag über eine mangelfreie Ware abgeschlossen.


    Euch steht daher eine Ersatzlieferung in den ersten 6 Monaten zu.
    Die meisten Geschäfte kann man leider nur per Rechtsbeistand zur Einhaltung der Gesetze überreden (daher besser mit Lastschrift oder Kreditkarte, als mit PIN zahlen).


    Dies könnt Ihr Euch auch von euren Rechtschutzversicherungen oder Verbraucherzentralen bestätigen lassen.


    Wie immer ist auch hier die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ein ständig nicht benutzbares Handy ist etwas Anderes, als ein Auto, bei dem ne Ventilkappe fehlt.


    Gruß


    Andre