Hm gerade die SMS läppern sich zusammen... 2 Base-Verträge hauen aber auch ganz schön rein...
Beiträge von AndreHo
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Hallo,
ich suche ein Angebot, bei dem ich ohne weitere Kosten zu einem T-D1 Handy telefonieren / SMS´en kann, so wie bei Base zu Base/E-Plus usw.
Ich habe aktuell gar keinen eigenen Mobilfunkvertrag, sondern ein D2 Diensthandy.
Hat da jemand einen Tipp für mich? Auf der Seite von T-Mobile bin ich nicht wirklich weiter gekommen, jedenfalls schien mir das Ganze wenig preislich attaktiv.
Danke und Gruß
Andre
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Zitat
Original geschrieben von infoman
Da die Gebühren ja abgebucht werden, muss man logischerweise seine Daten hinterlegen.http://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/products/mail/topmail
hier die Details für das 100 SMS inkl. Paket.Ohne Hinterlegung der Kontodaten kannst Du bei GMX in gar keinem Fall SMS versenden.
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Zitat
Original geschrieben von infoman
bei GMX ist man in Sachen Zustellung eigentlich auf der sicheren Seite.Dort gibt es ja 10 SMS kostenlos oder halt entsprechendem dem Account glaub für 2,99 50 Stück und für 4,99 - 100 Stück (entspricht logischer weise 5ct)
9 Cent ist schon viel besser als bei Web.de mit 15 Cent. Die 5 Cent Option scheints bei meinem Standard-Account leider nicht zu geben, für bessere kostenlose Accounts muss man der Weitergabe der Adresse zustimmen (wenigstens sind sie ehrlich).
So mal die anderen Anbieter checken.
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Schon mal danke für die vielen Antworten, da hab ich ja einiges zum Vergleichen.
Super!
Danke und Gruß
Andre
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Hallo allerseits,
ich versende seit Jahren meine SMS bei Web.de online, dort kann man auch die eigene Handynummer als Absender angeben.
Ich habe vorhin mal in Google nach anderen Anbietern geschaut, die bieten teilweise 5 cent günstiger an, so nen seriösen Eindruck haben die Seiten aber nicht gemacht, unter anderem war nicht ersichtlich, was das Ändern der Abenderkennung kostet.
Habt Ihr Tipps für mich, welche Seiten empfehlenswert sind?
Danke und Gruß
Andre
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Was soll das jetzt? Ich hatte meine Frage schon weiter oben gestellt:
ZitatHallo allerseits,
ich brauche ebenfalls die Möglichkeit, SSH von unterwegs aus zu machen.
Ich überlege ob der MDA Vario das Richtige für mich ist, oder doch besser der MDA Pro?Für SSh solltes eigentlich egal sein, oder?
Danke und Gruß
Andre
Immerhin gibts bei den Geräten ja schon Unterschiede mit dem Keyboard, usw, hätte ja sein können, dass sich jemand herablässt und mir seine praktischen Erfahrungen mitteilt, kann ja sein, dass es bei Gerät 1 unmöglich ist, z.b. die Tastenkombi auszuführen, die einen Prozess in den Background schickt, bei Gerät 2 gehts dann mit nem Trick.
Das ich für beide Geräte nen SSH Client finde, da bin ich ausgesprochen zuversichtlich.
Solche Erfahrungswerte suche ich, keine Hinweise auf Google.
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Hat einer von Euch da einen Tipp für mich: MDA Vario oder PRO für ssh (text only)?
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Zitat
Original geschrieben von booner
...Ruhig Blut,
dass was ich oben geschrieben hatte, war eigentlich eher allgemein gemeint, ich hatte ja geschrieben, dass ich nur überflogen hatte. Meine Aussagen waren nicht konkret auf diesen Fall zugeschnitten, evt. hätte ich das besser hervorheben sollen.
Im Allgemeinen halte ich natürlich an meiner geäußerten Meinung fest, aber wenns keine unterschiedlichen Meinungen gäbe, bräuchts ja keine Gerichte.
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@ booner:
Ich bin da anderer Ansicht. Was Du da schreibst kann in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen (zumindestens nicht wenn sich der Käufer sträubt):
Hier gehts um eine recht neue Ware, ich gehe davon aus, § 476 BGB kommt zur Anwendung, Fazit:
Der Verkäufer hat seinen Kaufvertrag nicht erfüllt, denn er ist dem Käufer die geschuldete Sache:
-mangelfreie Ware
schuldig geblieben. Ich erinnere an:
Zitat§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Kaufvertrag über Neuware handelte, Neuware ist mangelfreie Ware. Um eben nicht mit § 433 herumargumentieren zu müssen, gibts ja den § 476
Daher muss sich der Käufer hier in keinem Fall auf eine Nachbesserung einlassen.
Ja hast recht, hätte Artikel2 schreiben sollen...