Easymobile AGB
AGB's bei EasyMobile:
5 Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht des Kunden
5.1 ... Der Kunde kann Leistungen aus diesem Vertrag oder Zusatzdienstleistungen nur dann nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist. ...
8.1 ... Die Angaben seines Kontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen von easyMobile in entsprechender Höhe ...
8.2 Insbesondere kann es zu einer verzögerten Abbuchung der Verbindungsentgelte vom Guthabenkonto des Kunden z.B. bei Nutzung von international Roaming, Mehrwertdiensten oder bei verzögerter Übermittlung der Verkehrsdaten durch den Netzbetreiber. In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass auf dem Guthabenkonto des Kunden ein Negativsaldo entsteht.
Damit wird die Schutzfunktion einer Prepaid-Karte ad absurdum geführt. Für mich ist die Karte damit für Jugendliche nicht geeignet.
Dagegen lauten die AGB von AldiTalk wie folgt:
6.1 ... Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf EPS-Leistungen in entsprechender Höhe ...
5.2 Von dem Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste mit dem jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. ...
Damit wäre Dir soetwas z.B. bei AldiTalk nicht passiert.
Mal ganz abgesehen davon, dass bei dir jetzt das Damokles Schwert der Schufa Eintragung über deinem Haupte schwebt (inkl. FPP).
6.5 Der Kunde willigt ein, dass easyMobile dem Betreiber des Fraud Prevention Pool (FPP) Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden übermittelt ...
16.1 Der Kunde willigt ein, dass easyMobile der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt ...
Also ab zum Rechtsanwalt. Schliesslich ist Easymobile daran nicht unbeteiligt. Nach so langer Zeit nachzufordern. Ist es den zumutbar den Kontostand so lange Zeit im Kopf auszurechnen. Welchen Zweck hat dann die Guthabenanzeige wenn Monate später noch nachberechnet werden kann ? Ohne Zeitlimit ist dieser Passus vielleicht nichtig, da er dich unangemessen benachteiligt. Eine Nachberechnung ist damit noch nach Jahren möglich.
Mich hat mal die Gothaer verklagt, und ich habe es hinbekommen, das ein Passus in deren AGB für nichtig erklärt wurde ( ohne Rechtsanwalt ).
Viel Glück dabei wünscht Dir,
Michael