Beiträge von hamster

    so siehts aus


    § 102
    Rufnummernanzeige und -unterdrückung


    (1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.


    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird; der Anrufer hat sicherzustellen, dass dem Angerufenen die dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.


    (4) Auf Antrag des Teilnehmers muss der Diensteanbieter Anschlüsse bereitstellen, bei denen die Übermittlung der Rufnummer des Anschlusses, von dem der Anruf ausgeht, an den angerufenen Anschluss unentgeltlich ausgeschlossen ist. Die Anschlüsse sind auf Antrag des Teilnehmers in dem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis (§ 104) seines Diensteanbieters zu kennzeichnen. Ist eine Kennzeichnung nach Satz 2 erfolgt, so darf an den so gekennzeichneten Anschluss eine Übermittlung der Rufnummer des Anschlusses, von dem der Anruf ausgeht, erst dann erfolgen, wenn zuvor die Kennzeichnung in der aktualisierten Fassung des Teilnehmerverzeichnisses nicht mehr enthalten ist.


    (5) Hat der Teilnehmer die Eintragung in das Teilnehmerverzeichnis nicht nach § 104 beantragt, unterbleibt die Anzeige seiner Rufnummer bei dem angerufenen Anschluss, es sei denn, dass der Teilnehmer die Übermittlung seiner Rufnummer ausdrücklich wünscht.


    (6) Wird die Anzeige der Rufnummer von Angerufenen angeboten, so müssen Angerufene die Möglichkeit haben, die Anzeige ihrer Rufnummer beim Anrufenden auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Absatz 3 gilt entsprechend.


    (7) Die Absätze 1 bis 3 und 6 gelten auch für Anrufe in das Ausland und für aus dem Ausland kommende Anrufe, soweit sie Anrufende oder Angerufene im Inland betreffen.


    (8) Bei Verbindungen zu Anschlüssen, die unter den Notrufnummern 112 oder 110 oder der Rufnummer 124 124 oder 116 117 erreicht werden, hat der Diensteanbieter sicherzustellen, dass nicht im Einzelfall oder dauernd die Anzeige von Nummern der Anrufenden ausgeschlossen wird.

    ACHTUNG


    Alles Verbrecher jetzt hätte ich fast mein Nokia branden lassen .
    Also keine Ahnung die typen in den Läden .Man muss einfach nur die streamingeinstellungen selber vornehmen und dann im Player übernehmen dann funzt es .mit den zugeschickten einstelungen geht es nicht.
    Solche spinner überaLL SERVICE WÜSTE dEUTSCHLAND

    Aufgrund der Tatsache das der andere Thread einfachmal zu gross geworden ist zu diesem Handy hiermal ein Neuer!


    Ich habe mir das Teil gekauft auf dem freien Markt und habe mir von vodafone die konfiguration zuschicken lassen .Internet selber funzt damit.
    Es geht um die Funktion von UMTS in Vodafone live an diese kommt man wohl nur mit Vodafone Branding wurde mir im Vodafone Shop mitgeteilt ,daraufhin habe ich es zu einem Laden gebracht der mehr Ahnung von der Sache hatte jetzt kommt das Problem.
    Die jetzige Firmware kann nur gelöscht und dann komplett neu eingespielt werden allerdings gibt es nur eine Firmware Version von Vodafone die sehr alt ist.
    Man teilte mir mit ich sollte Ende Februar oder März nochmal fragen ob dann eine Neue Version raus ist.


    Teilt mal eure Erfahrungen mit und wer hat das gleich Problem.


    und bitte nicht verschieben wersoll bitte 53 threads durcjlesen wo teilweise nur Müll steht ?