2.1. Der Preis der vermittelten Leistung ist grundsätzlich im
Voraus gegen Aushändigung der Flugscheine, oder, z.B. bei E-
Ticket, E-Dokument, oder Tickethinterlegung, der Informationen,
oder Unterlagen zur Abholung, zahlungsfällig. Travoox ist
inkassoberechtigt und darf die Zahlung entgegen nehmen,
treuhänderisch verwalten und zum Fälligkeitstermin an die
Fluggesellschaft, bzw. den Reiseveranstalter, bzw. den
Reiseanbieter weiterleiten. Tariflich bedingte Zahlungsfristen,
unabhängig von den Steuern, Gebühren und sonstigen
Entgelten, sind unbedingt einzuhalten, sonst verfällt ggf. der
anzuwendende Tarif. Travoox berechnet in diesem Fall die
Stornokosten des/der Leistungsträger und eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro pro Person.
2.2. Bei Umbuchungen, insbesondere Änderung des Hin-, bzw.
Rückflugtermins, der Flugklasse und der Flugroute, sowie der
Leistung an sich, sind wir berechtigt im Wege des
Aufwendungsersatzanspruchs die hierfür von der
Fluggesellschaft, bzw. dem Reiseveranstalter, oder
Leistungsträger berechneten Kosten vom Kunden zu verlangen.
Darüber hinaus verlangt Travoox im Falle einer Umbuchung ein
pauschales Bearbeitungsentgelt von 25,- Euro pro
Reiseteilnehmer. Dabei ist nicht maßgeblich von wem die
Umbuchung ausgeht. Umbuchungswünsche können wirksam
nur schriftlich, z.B. per E-Mail, Fax, oder Brief abgegeben
werden