Versandkosten bei Teillieferungen
@ zibaertle70
Zitatnach Rücksprache mit dem Justitiar meiner Behörde
Wo bitte ist da die Unterstellung. Das hast Du selbst geschrieben. Und ich weiss nicht, ob es Dein Arbeitgeber toll findet, dass Du wegen 9,- EUR den Justitiar von seiner eigentlichen Arbeit abhälst und das auch noch in Foren veröffentlichst.
Darüber solltest Du Dir schon mal Gedanken machen.
Und ob es immer sinnvoll ist, Gerichte wegen solcher Minibeträge zu beschäftigen, ist meines erachtens fraglich. Eine Teilschuld trifft Dich auch. Denn wenn in den AGB nichts zu Versandkosten bzw. Versandkosten bei Teillieferungen steht, hättest Du nachfragen müssen. Da liegt das Versäumnis ganz klar auf Deiner Seite.
@ steinie
ZitatJa ne is klar. Dann troll Dich mal weiter. Und morgen dann viel Spass in der Schule Für mich ist das Gespräch mit Dir damit beendet. Sofern man überhaupt davon sprechen kann/konnte.
Das "Gespräch" hast Du angefangen!