Sehr geehrte Damen und Herren,
sind Sie an einem neuen Fall interessiert?
Dieser betrifft zwar mich, wird jedoch auch viele Ihrer Zuschauer - dazu gehöre ich auch regelmäßig - interessieren.
Eine Google-Recherche mit dem Suchbegriff " Mario Meisl", einem Online-Händler für Mobiltelefonie aus Passau, wird Ihnen schon etliche Treffer bescheren. Aufschlussreich vor allem, da dadurch erkennbar ist, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, ist u.a. auch das Forum http://www.telefon-treff.de.
Bei der Firma Harald und Mario Meisl GbR mbH (der Name und die dazugehörenden Webseiten ändert sich im Laufe der Jahre ständig: Harald & Mario Meisl GbR, Mario Meisl, M-Circle GmbH, meisl.de, mobilfunk.org, m-circle.de,...) hatte ich im Herbst 2002 neben einem Handy inklusive Vertrag auch Zubehör (Headset und Ladeschale) erworben. Aufgrund der Subventionierung durch den Handyvertrag hatte das Zubehör einen Warenwert von 0,- €.
Handy, Headset und Ladeschale wurden mir in Teillieferungen zugesandt, wofür mir jeweils Versandkosten i.H.v. 4,50 € in Rechnung gestellt wurden sind. Um diesen Betrag von insgesamt 9,- € dreht sich nunmehr die ganze "Geschichte". Diese Praxis ist - da im Bestellvorgang nicht ersichtlich - rechtlich mehr als zweifelhaft (§§ 312 b, 312c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Informationspflichtverordnung).
Seinen (damaliger) Anwalt konnte ich mit meiner o.a. Argumentation überzeugen - lediglich Mario Meisl ließ sich nicht beirren und schickte mir regelmäßig Zahlungsaufrufe.
Krönung des ganzen ist nun der mir vorliegende Mahnbescheid, den er mir - gerade noch fristgerecht zur dreijährigen Verjährungsfrist, Anfang des Jahres zukommen ließ. Gegen diesen habe ich fristgerecht - nach Rücksprache mit dem Justitiar meiner Behörde - Widerspruch eingelegt. Nun schreibt mir Mario Meisl (sein Bruder Harald mag bei den Machenschaften anscheinend nicht mitmachen) regelmäßig und fordert mich auf, ihm meine Beweise zuzusenden.
(...) Nicht nur ich sehe jedoch, dass dies eine "Masche" ist, die sich Mario Meisl angeeignet hat und bei vielen Käufern seines Online-Shops anzuwenden versucht.
Dem Amtsgericht Passau und auch anderen Gerichten ist dieser Herr wohlbekannt - Opfer findet er anscheinend immer noch, ansonsten kann ich mir nicht erklären, dass ser diese Form der Geldeintreiberei noch weiter praktiziert.
Mit einem Mitbetroffenen habe ich gestern über das o.g. Forum Kontakt aufgenommen - vielleicht (und das hoffe ich sehr) interessieren auch Sie sich für diese Machenschaften und übernehmen diesen Fall.
Gerne können Sie mich auch telefonisch unter XXX oder per Post (XXX) erreichen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
XXX