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tommiii
Bevor Du auf Mobilcom fluchst, sollte Deine Bekannte vor Vertragsabschluss erst mal in die Tariftabelle reinschauen. Dort wurde skizziert, dass die Freiminuten nicht für andere Netze gebraucht werden kann.
Das musste er auch glaube ich im Vertrag bestätigen, die Tarifstruktur und auch die AGBs erhalten zu haben und zur Kenntnis genommen hat.
Im Vertrag ist die MLoad-Option standardmäßig aktiviert, wenn nicht ausdrücklich eine Deaktivierung erwünscht ist.
Diese Masche ist zwar nicht kundenfreundlich, aber wer Verträge nicht richtig durchliest und einfach unterschreibt, ist meiner Meinung nach selber Schuld.
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Bayernpeter
Aus dem Grunde will "d!S!" Infos einholen, was ihm "blühen" könnte, wenn er es doch tut.
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knocker
Unter den Umständen ist es ja gut, dass der Verkäufer rechtlich geschützt ist, dass er für einen etwaigen Schaden nicht aufkommen muss.
Wieder ein bisschen schlauer geworden.
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d!S!
Beim "Einwurf-Einschreiben" muss der Empfänger nicht unterschreiben. Der Postbote schmeißt den Umschlag nur in den Briefkasten und quittiert, dass er es erfolgreich abgeliefert hat.
Bei einem "Übergabe-Einschreiben" ist es anders. Da muss der Empfänger eine Unterschrift leisten. Dieser Brief lagert dann auch nur 7 Werktage. Danach geht die Sendung zurück.
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Mr Jeep
Problem liegt darin, dass der Versender glaube ich dafür sorgen muss, dass es ausreichend gepolstert ist. Das kannst Du in einem Briefumschlag nicht wirklich tun. Dann kann er Dich "ärgern" mit "Handy defekt", "Display kaputt" usw.
Das führt einfach zu Streit und eventuell schaltet er Polizei ein usw.
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d!S!
Kannst die Sendung per Einwurf-Einschreiben versenden, wie ich schon geschrieben habe. Dann hast Du ein Beleg, dass Du es versendet hast.
Problem wird nur sein, dass er behaupten kann, dass es kaputt ist, nicht angekommen ist, Displayschaden hat usw.
Kann Dir bei einem Paket aber an sich ebenfalls passieren.
Zumal er ebenfalls behaupten kann, dass in der Sendung, egal ob Brief oder Paket, kein Handy drinne war.
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Hilden
Überall würde ich das nicht nennen.
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Andreas24
Der schrieb ja schon, dass der Käufer ein Unternehmer ist. Ein Angestellter ist er also nicht.
Aber gespartes Geld ist nun mal gespartes Geld.
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knocker
So viel Zeit musst schon sein, dass die Versendung erst durchgeführt wird, wenn der Betrag eingegangen ist.
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Eigentlich muss er ja auch Nachbarn haben. Es sei denn, er wohnt auf einem Grundstück, der xx qm groß ist und die Öffentlichkeit meidet bzw. mit den Nachbarn nicht gut Honig schlecken ist.