Beiträge von hondagirl_1985

    @ Charlie_D


    ich weiß, dass hier nur Tatsachen geschrieben werden. Aber eine gewisse Person (*g*) könnte sich dadurch genötigt o.ä. fühlen.... genauer gesagt, er HAT sich durch bestimmte Ausdrücke genötigt, beleidigt oder was auch immer gefühlt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen....



    Sicher haben meine Beiträge der Wahrheit entsprochen und es ist auch richtig, dass in D das Recht der freien Meinungsäußerung gilt. Allerdings ist auch diesem Recht wieder ein Gesetz entgegengestellt. So kann man ziemlich viel als Nötigung, Beleidigung usw. auslegen. Und dafür KANN man halt bestraft werden.... is ja alles Auslegungssache....

    Bewährungsstrafe


    So, für alle, dies interessiert mal der Bericht aus unserer Zeitung vom 16.02.2006:


    Betrüger klagt Geld für nie versandte Handys ein


    Passauer (30) verschickt mehrfach leere Handyschachteln - Bewährungsstrafe


    Nicht gut bekommen sind vielen Kunden Handy-Käufe bei der Passauer "M-Circle GmbH". Sie bekamen nicht nur keine Telefone, sondern wurden vom Geschäftsführer (30) auch noch verklagt. Gestern musste der dreiste Betrüger, der somit auch versucht hatte, Zivilrichter zu leimen, sich vorm Schöffengericht verantworten.
    Der Kaufmann machte in Passau ab 2002 auf Mobilfunk-Einzelhänder. Im Oktober 2003 verklagte er eine Firma in Bocholt, sie habe fünf Nokia-Handys von ihm bekommen. Die Firma sei aber nicht nur die knapp 3200 Euro Kaufpreis bis dato schuldig, sondern habe auch postwendend nur die leere Verpackung zurückgesandt. Das, so ist der Staatsanwalt überzeugt, stimmt nicht. Der Kaufmann habe gleich ein leeres Päckchen nach Bocholt geschickt - was er übrigens gerne tat - oder die Geräte zurück bekommen.
    Im Februar 2005 verklagte eine andere Firma ihrerseits den Kaufmann. Er habe für 28 Samsung-Handys Ende 2004 fast 12 000 Euro kassiert, die Telefone aber nie geliefert. Auch diesmal trickste der Passauer. Er hielt eine Paketdienst-Quittung dagegen, die bezweisen sollte, dass er prompt zwei Päckchen mit den Geräten losgeschictk habe. Diesen Beleg hatte er aber selbst gefälscht. Das Landgericht gab dem Kläger Recht. Der Betrüger zog seine Berufung erst im Vorfeld dieses Strafprozesses zurück.


    Firma besteht nur aus einem Postfach


    In einem dritten Zivilprozess verklagte Anfang 2005 ein weiterer Kunde den Passauer auf Schadenersatz. Der Kläger hatte 3000 Euro für 20 Siemens-Handys bezahlt, die Geräte nie gesehen. Der Betrüger behauptete, er habe eine Starnberger Firma mit dem Ausliefern beauftragt, der Käufer habe die Annahme verweigert. Schnell stellte sich heraus, dass diese Firma nur aus einem Postfach ohne Personal besteht, das irgendwas hätte liefern können.
    Nicht weniger dreist ging der Passauer mit der Forderung eines Modehauses um. Er kaufte dort im Oktober 2004 Kleidung für fast 750 Euro. Die Rechnung ließ er an eine falsche Passauer Adresse schicken. Drei Monate später bekam das Modehaus eine E-Mail, dass er dem Geschäft nichts schulde, von besagtem Einkauf gar nichts wisse. Erst nach vielem Hin und Her mit Mahnverfahren und Anzeige ließ der Betrüger sich dazu herab, den Betrag abzustottern.
    Schwer wog nun, dass der Kaufmann nicht nur Kunden geprellt hate, sonder in den Folgeprozessen die Richter belogen, teils gar gefälschte Urkunden vorgelegt hatte, um ein günstigeres Urteil zu erreichen. Da konnte ihn nun nur ein glattes Geständnis vor dem Gefängnis bewahren. Immerhin rang der Passauer sich dazu durch. So kam er mit 20 Monaten auf Bewährung davon. Außerdem muss er 2500 Euro in zehn Raten an den Kinderschutzbund überweisen.


    So, das wars. Ich finde, die Strafe ist zu mild !!!!!