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zur Statusproblematik hier ein geradezu idealer älterer (2007) Artikel aus der Süddeutschen:
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/3319
Zitat:
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Die zuletzt vergebenen Vorwahlen wie 0163, 0159 oder 0151 erscheinen bis heute als Attrappen. In manchen Milieus ist es vermutlich geschäftsschädigend, mit einer solchen Vorwahl Beziehungen knüpfen zu wollen.
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Zitat
Original geschrieben von Maskottchen
ich hatte längere zeit ein iphone als du
themenrelevanz? :confused:
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- kreuzfahrten zwischen kairo und luxor werden zur zeit m.e. aus sicherheitsgründen von keinem deutschen veranstalter angeboten. nur die strecke luxor - assuan wird betrieben. kairo nebst pyramiden muss daher immer separat (bus/flieger) angesteuert werden
- abu simbel ist nicht billig, man muss früh aufstehen, ist nur kurz da - alles richtig. aber der (die) tempel sind ein absolutes muss (wenn man darüber hinwegsieht, dass deutsche ingenieurskunst für diesen hokuspokus verantwortlich ist; der tempel ist künstlich versetzt)
-die beschreibung weiter oben von hurghada kann ich so nicht bestätigen. grundsätzlich sollte man 5* hotels etwas abseits bevorzugen, ausserdem welche mit "hausriff", um auch mal zwischendurch ohne extrakosten (schnorchel/maske mitnehmen) "fische zu schauen". tauch/schnorchelausflüge zu entfernteren riffs mit dem richtigen anbieter sind gut und günstig, das rote meer ist hierfür eines der besten reviere.
- am besten irgendeine kombination wählen, erst kultur, zum abschluss 3-7 tage baden
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eine anmerkung hier, da der andere thread leider bereits zu ist.
Zitat
eine gbr mbh form gibt es aber in DE - wenn auch selten... Zitat: Bei der "GbR mbH" handelt es sich um eine besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Normalerweise haftet jeder Gesellschafter einer "GbR" mit seinem vollen Vermögen. Bei der "GbR mbH" ist die Haftung begrenzt. Die Gesellschafter schließen einen noteriellen Vertrag, in dem die Haftungssumme festgelegt wird. Wenn die Haftungssumme z.B. auf 25.000,-- festgelegt wird, bedeutet dies, dass die Gesellschaft nur mit 25.000,-- haftet. Wenn die Gesamtschulden dieser Gesellschaft 50.000,-- betragen, erhalten die Gläubiger nur die Hälfte ihrer Forderungen.
dies ist definitiv falsch. die (gewollte) haftungsbeschränkung der konstruktionen "gbr mbh" ist vom bgh klar abgewiesen worden ( http://www.rws-verlag.de/bgh-f…x/1999/vo10_9/vo62317.htm ). wichtigstes argument: irreführend, daher wettbewerbswidrig.
folge: die hinter der "gbr mbh" stehenden gesellschafter haften nach aussen (also gegenüber gläubigern) stets voll und mit ihrem privatvermögen. (die gesellschafter können im innenverhältnis natürlich anders vereinbaren, dies gilt aber nur für den haftungsausgleich untereinander)
vielleicht hilft es euch ja weiter, habe die diskussion nicht verfolgt, wollte nur den irrtum oben aufklären.
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aktuelle lektüre zur sinnhaftigkeit derartiger geräte:
http://www.spiegel.de/netzwelt…gie/0,1518,284129,00.html
tenor: cebit abwarten
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Zitat
Original geschrieben von perfectdark
schade...aber mir kommt gerade die Idee der Bannerwerbung...IMHO müssten sich doch einige Unternehmen/Websites finden lassen, die auf Websites mit vielen Zugriffen gerne Werbung schalten würden (gegen ein kleines Entgelt, versteht sich ), oder?
Dummerweise hab ich von Preisen überhaupt keine Ahnung.
ich kann dir aber die preise sagen. nämlich für die abmahnkosten, die dich bald ereilen werden, wenn du auf diese weise mit fremden markennamen geld verdienen willst...
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Zitat
Original geschrieben von T-bold47
Behörden können den Abgang der Rechnung immer nachweisen, diese gelten dann am dritten Tage nach Abgang als zugegangen. Wenn du nichts erhalten haben willst ist das nicht ganz so leicht.
richtig, behörden (und viele unternehmen) führen ein postausgangsbuch. der nachweis der absendung ersetzt aber nicht den dem absender obliegenden nachweis des zugangs, solange dieser bestritten wird. (diese beweislastregelung unterfällt i.ü. schon seit jeher den klauselverboten in agb.) die von dir genannte fiktion gibt es so im zivil(prozess)recht nicht. die drei-tage-regelung gilt für die fristberechnung im verwaltungsrecht. im zivilrecht gilt allerdings für nichtverbraucher (als schuldner) § 286 III s. 2 bgb, dort wird jedoch an die bereits erhaltene gegenleistung angeknüpft.
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auch wenns ja jetzt erledigt ist, aber noch eine anmerkung:
im ursprungsposting ist von rechnung die rede, nicht von gebühren/steuerbescheid o.ä.
eine rechnung, egal von wem, muss aber erstmal zugehen. vorher konnte weder nach alter noch kann nach neuer rechtslage verzug eintreten, mahnung hin oder her. nur darauf bezog sich mein hinweis zur "geschickten" vorgehensweise.