ZitatOriginal geschrieben von handytick.de bekommen die Möglichkeit kostenfrei in einen gleich- oder höherwertigen Tarif M/L zu wechseln
Hmm, bedeutet das dann, dass der Genion S davon ausgeschlossen ist? Steht ja nur was von M und L...
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ZitatOriginal geschrieben von handytick.de bekommen die Möglichkeit kostenfrei in einen gleich- oder höherwertigen Tarif M/L zu wechseln
Hmm, bedeutet das dann, dass der Genion S davon ausgeschlossen ist? Steht ja nur was von M und L...
§ 309 Nr. 9b bedeutet, dass eine stillschweigende Verlängerung um MEHR als 12 Monate nicht rechtens ist. Ein Jahr und kein Tag mehr ist also das längsmögliche.
Das sich tatsächlich ein Provider so dermaßen über die gültugen Gesetze hinwegsetzt wie Victorvox ist eigentlich ein Unding. Ich würd denen keinen cent extra geben. Evtl. auch mal ne Verbraucherzentrale informieren, so dass die gegen die ungültigen AGBs vorgehen können.
Ich verstehe die Frage nicht...
Da ein Wechsel für Bestandskunden wohl grundsätzlich möglich ist, dürfte das so klappen. Allerdings bliebe nach zu klären, ob es weiterhin 100 SMS gibt bei online- Verträgen. Die 5€ Gesprächsguthaben vielen aber auf jeden Fall weg, die gibt's ja nicht mehr.
Ne, das stimmt nicht. (Fast) jeder Händler bietet auch VVL an, oft sogar zu einem güstigeren Preis. Deshalb mein Tipp: Geh zu nem unabhängigen Handyshop irgendwo in deiner Stadt und lass dir ein Angebot machen, oder nutz die Werbeseite hier im Forum.
Die Garantie ist überall gleich, da sie vom Hersteller (also Nokia) vergeben wird.
sportfreund: Bisher bis du der Einzige, der behauptet in TKV u. TKG Normen gefunden zu haben, auf die sich eine ausserordentliche Kündigung stützen lässt. Leider hast du allerdings bis auf einen bereits aufgehobenen Paragraphen nichts vorzeigen können.
Also, ich bin weiter gespannt, ob du deinen großen Worten auch Fakten folgen lässt...
ZitatOriginal geschrieben von sportfreund
§ 28 III S. 2 TKV a.F., wie gesagt.
Alles klar. Ich weiss zwar nicht, an welcher Uni du angeblich studiert hast, aber mit längst aufgehobenen Paragraphen zu argumentieren, erweckt nicht grade den Anschein juristischer Versiertheit.
Lass uns einfach aufhören, die Veröffentlichung der Daten ist kein Sokü-Grund. (Höchsten aus §314 BGB, siehe Post von maximumhandy)
ZitatOriginal geschrieben von sportfreund
Ob Dus glaubst oder nicht, ich habe auch Jura studiert u
Dann wundere ich mich ehrlich gesagt erst Recht über deine Aussagen. Aber vielleicht schaffst du es ja noch entsprechende Rechtsgrundlagen für dein Sobderkündigunsgrecht zu finden. Viel Spaß bis dahin. :top:
Aha, jetzt kommen wir der Sache ja schon näher.
Wenn wir uns darauf einigen, dass §314 BGB als Anpruchsgrundlage für eine außerordenliche Kündigung dient, so bitte ich insbesondere §314 I 2 zu beachten:
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Das heisst, dass dem Kunden das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werde kann. Ich wage doch sehr zu bezweifeln, dass das hier zutrifft. Letztendlich bringt es aber nichts, wenn wir uns darüber streiten, das kann jeder anders sehen. Was zählt ist nur, ob das Richter genauso sieht.
sportfreund: Ob du's glaubst oder nicht, aber das Jurastudium beinhaltet nicht nur das Aufnehmen von Stoff, den man in der Pflichtvorlesungen hält. Jedem Studenten ist es freigestellt, sich auch mit Stoff jenseits von BGB AT und StGB zu beschäftigen. Auf die entsprechende Klausel im TKV oder TKG, die deiner Meinung nach eine Sonderkündigung rechtfertigt warte ich übrigens immer noch...