Zitat
Original geschrieben von thedarkside2005
Hab ich das richtig verstanden, daß ich mit meinem Auto nicht hinfahren darf wo ich will bzw. umfangreichere Papiere brauche, wenn ich die EU verlasse? War mir nicht bekannt.
nein. Wie auch, denn man besitzt in dem Land weder eine Lenkerberechtigung noch hat man einen Führerschein, das Auto ist dort nicht zugelassen und verstößt ggfs. gegen die lokalen Zulassungsbestimmungen, versichert ist man nicht ... es gibt daher eine Fülle von internationalen Abkommen und bilateralen Verträgen, die das alles regeln.
Etwa das UN-Abkommen über den Straßenverkehr 1955 wo unter anderem die Gültigkeit des Heimatführerschein + ggfs. des Internationalen Führerscheins in allen Unterzeichnerstaaten festgelegt ist. Dem ist aber zB Kuba, aber nicht die Sowjetunion oder einer ihrer Nachfolgestaaten beigetreten ist. Keine Ahnung, wie das daher mit dem Führerschein ist, wenn man heute nach Rußland fährt. Ich nehme an, daß es dafür irgendwo einen Staatsvertrag geben wird, sei es bi- oder multilateral, muss man suchen.
Es gibt dann entsprechend für Versicherungen auch Vereinbarungen - oder nicht. Ebenso gibt es Länder, die eine Sicherheitsleistung für in das Staatsgebiet verbrachte Fahrzeuge in Höhe der möglichen Zollabgaben verlangen - oder auch nicht.
Umgekehrt ist es auch zweckmäßig sich zu informieren, wie die lokalen Fahrzeughalter so versichert sind. Manche Länder haben lächerlich geringe Mindestversicherungsleistungen, sodaß man gut daran tut, vor einer Reise nicht nur Formalitäten zu klären, sondern auch ggfs. eine Versicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen.