Quelle: http://www.tarif-express.de
Urteil
Kunden dürfen nicht zur Zahlung per Lastschrift gezwungen werden
Nach einen Beschluss des Bundesgerichthofs kann ein Mobilfunkunternehmen seine Kunden nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung per Lastschriftverfahren zwingen. Dies berichtet das Handelsblatt heute im Bezug auf ein Urteil vom vergangenen Mittwoch (26.02.2003).
Die Telekom-Tochter T-Mobile darf nun in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Telly-Local-Tarif die Klausel, in der die Kunden zur Zahlung per Lastschriftverfahren verpflichtet wurden, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gebrauchen.
Das Unternehmen muss gewährleisten, dass zwischen Rechnungszugang und Einzug des Geldes mindestens fünf Werktage liegen, damit der Kunde die Möglichkeit hat, die Rechnung zu überprüfen und gegebenenfalls sein Konto auszugleichen.
Weiter darf das Unternehmen die EC- oder Kreditkarten seiner Kunden nicht mehr überprüfen. Bisher entbund der Kunde nach einer weiteren Klausel in den AGB bei Vertragsabschluss seine Hausbank vom Bankgeheimnis. T-Mobile war es somit also möglich sowohl die Zahlungsfähigkeit als auch die auf dem Antragsformular gemachte Angaben über die EC- bzw. Kreditkarte des Kunden zu ermitteln.
http://www.tarif-express.de/perl/news/show?id=3058
Nervt mich sowieso, dass die Lastschrift wollen. Ich wurde z.B. gerne per Kreditkarte bezahlen.
Thorsten