-
Interessante Argumentation. Demnach hätte ich ja auf alles, was ich per Fax an meinem Vertrag ändern lassen, ein Widerrufsrecht?
Dann könnte ich ja meine Option "Handyversicherung" heute per Fax kündigen und wenn mein Telefon in der nächsten Woche versehentlich in die Badewanne fällt, widderufe ich einfach die Kündigung der Option und schon ist das Handy wieder versichert. Praktisch.
-
Zitat
Original geschrieben von Seufz
KLarer Verstoß
a) gegen Vertragsrecht (BGB)
b) nach TKG
c) nach jeglicher Logik
d) dämlicher Hotliner
-
Zitat
Original geschrieben von meisterroerig
Und kein Nachfolger für JSB in Sicht.
http://www.rp-online.de/wirtsc…r-chefsuche-aid-1.5133715
Dein verlinkter Beitrag ist nicht wirklich aktuell.
http://www.vodafone.de/unterne…ssearchiv2015-298644.html
-
Zitat
Original geschrieben von Linea
Da muss aber dann der Ex-Freund auch mitspielen, Andreas.
Das habe ich jetzt einfach mal vorausgesetzt. ![biggrin :D](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f606.png)
-
Wenn das bei dem anderen Anbieter mit dem abweichenden Vertragspartner nicht funktioniert, lass die Karte nach dem Kündigungstermin bei VF in eine CallYa-Karte umstellen (am besten schon jetzt über die Kundenbetreuung beauftragen). Wenn es dann eine CallYa-Karte ist, schreibst Du die Karte auf den anderen Namen um, lädst 30 Euro auf und schickst eine Verzichtserklärung an Vodafone. Dann hast Du jeweils die gleiche Vertragspartner und die Portierung funktioniert auf alle Fälle!
-
Bei sämtlichen Tarifen (Mobilfunk) von Vodafone sind netzinterne Umleitungen kostenlos.
-
Sowas geht auch prima über eine 0180/0800/0700-Rufnummer - also ganz ohne Telefonanlage. ![wink ;)](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f609.png)
-
Habe eine zeitlang mit Asterisk gearbeitet. Wenn Du ein paar Linux-Grundkenntnisse hast, bekommst Du die Anlage zum Laufen. ![wink ;)](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f609.png)
http://www.asterisk.org/
-
In dem Satz
Zitat
Original geschrieben von hayak
"...........Damit wir Ihren Geräteaustausch durchführen können, würden wir gerne von Ihnen wissen, welches NEUGERÄT Sie wünschen und bitten Sie daher um eine kurze Rückmeldung..........."
sehe ich keine Zusage für eine Wandlung (die es ja gar nicht mehr gibt, es heißt nun "Rücktritt vom Kaufvertrag"). Die Abfrage des neuen Geräts erfolgte, da dieses dem TE dann geschickt worden wäre, wenn ein Fehler festgestellt worden wäre und die Voraussetzungen gemäß §440 BGB vorhanden wären.
Wenn der TE anderer Meinung ist, steht es ihm natürlich offen, zivilrechtliche Schritte gegen den Vertragspartner einzuleiten.
-
Zitat
Original geschrieben von Cyberbull1
Doch leider kann ich meine Büro-Festnetz-Nummer nicht umleiten.
Vodafone kann das aber. Ruf einfach die 0800-1721212 an und bitte um eine Rufweiterleitung Deiner Festnetznummer für die Dauer der Störung auf eine Handynummer in einem Netz Deiner Wahl. Wenn die Einschränkung behoben ist, solltest Du die Rufumleitung aber wieder löschen (lassen), um zusätzliche Kosten zu vermeiden.