Beiträge von kues

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Allerdings denke ich, wenn man Vorerkrankungen arglistig verschweigt, dass später die private KV die Leistung verweigern kann.


    Sowas nennt sich wohl landläufig Betrug (durch den Versicherten) und die PKV kann ggf. sogar den Vertrag auflösen. Das ggf. sogar, wenn man nur unabsichtlich eine Vorerkrankung/Behandlung nicht angegeben hat.
    Geht es bei Vorsatz/Betrug nicht sogar in Richtung Strafgesetzbuch?

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    in der Regel gehen einige Versicherungen dazu über, die vorherigen GKV´s zu befragen und/oder verlangen bei Vertragsabschluss eine ärztliches Zeugniss über den Gesundheitszustand. Dann kannst du dich dann 1 Stunde mit deinem Hausarzt auseinandersetzen - hat mich 50,-€ gekostet.


    Wobei die GKV maximal von vorab zugenehmigenden Behandlungen und -ich meine- Krankenhausaufenthalten überhaupt Kenntnis haben. Und ob die GKVen überhaupt Informationen herausgeben, auch wenn man als Versicherter dem zustimmt, erscheint mir zumindest zweifelhaft.

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    Original geschrieben von hollyj
    Die Frage hier finde ich auch interessant! Man läuft damit auch nicht in die Falle Erkrankungen anzugeben, die länger als 5 Jahre zurück liegen bzw. Krankheiten zu vergessen, die ganz knapp drinnen lagen. Weiß hier jemand die Antwort?


    Wenn man sich noch an seine Ärzte erinnern kann (sofern man nicht öfter umzieht dürfte das ja nicht so schwer sei), so könnte man die ja fragen.
    Die GKV kann einem nicht weiterhelfen. Bei der PKV müßten ja zumindest die eingereichten Rechnungen vorhanden sein, ggf. könnten die also weiterhelfen (wenn man die Rechnungen nicht sogar selbst noch hat- was ja sinnvoll ist).


    Es gibt ja auch Ratschläge bei Versicherungsanträgen -neben der Aufzählung aller noch im Gedächtnis befindlichen Behandlungen- darauf zu verweisen, daß die Versicherung ggf. bei den Ärzten nachfragen kann/darf/sollte.

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    Original geschrieben von autares
    Okay, also Krankenhauszusatzversicherung behalten. Über ein Anwartschaftsrecht konnte ich in den Bedingungen meiner PKV nichts lesen, nur das irgendwie ein Recht besteht, eine Anwartschaft vereinbaren zu dürfen?!


    Das ist genau was du brauchst, aber frag einfach mal bei der PKV nach. Und laß dir die Möglichkeiten zuschicken.


    Je nach PKV gibt es manchmal neben den 'normalen' 'großen' und auch noch 'kleine' Anwartschaften. Bei der einen wird schon eine Altersrückstellung gebildet und die entscheidest dich schon jetzt für einen konkreten Tarif, kostet mehr, ist dafür später billiger, weil als Eintrittsalter dein jetziges Alter gilt. Bei der anderen erhälst du 'nur' das Recht später einen Tarif (ggf. auch GKV-Zusatzversicherung) ohne Gesundheitsprüfung abschließen zu können, ist in der Anwartschaft billiger, weil noch keine Altersrückstellungen, aber später teuerer, weil Einstiegsalter dann das erreichte Alter ist.

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    Original geschrieben von autares
    Die OP wurde nämlich nicht von meiner PKV bezahlt, sondern von einer Krankenhauszusatzversicherung, die mein Vater vor 25 Jahren für mich abgeschlossen hat. Demnach sollte ich die wohl nicht kündigen (kostet ca. €30 im Monat, wenn ich das richtig im Kopf habe)?


    Niemals ohne gute Gründe kündigen, in deiner Situation schon gar nicht. Da die Versicherung augenscheinlich auch ohne groß zu murren bezahlt umso mehr. Und wenn ich recht vermute, daß 1/2 Bett Zimmer und Privatabrechnung abgedeckt sind -sonst hätte die ZusatzV wohl kaum bezahlt- sind 30€ ein recht günstiges Vergnügen.
    Was sagt den die Versicherungsfamilie? Schon befragt? :D

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    Original geschrieben von Sebastian
    Vom wesentlich höheren Einstiegstarif (aufgrund des fortgeschrittenen Alters) einmal ganz zu schweigen. ;)


    Der Tarif von autares würde ja sowieso (auch bei der aktuellen PKV) nach aktuellem Alter eingestuft, da studentische PKV bestand- was im Normalfall heißt, daß noch keine Altersrückstellungen gebildet wurden.


    Aber mit Bandscheibenvorfall dürfte es wirklich fast unmöglich sein zu annehmbaren Bedingungen bei einer neuen PKV unterzukommen. -Oder eine BU zu bekommen. :(

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    Original geschrieben von Charlie_D
    Falsch. Wer in der PKV ist, kann sich, auch wenn er unter die Einkommensgrenze fällt, von der GKV befreien lassen!


    Gugsch Du!


    Charlie


    Das bezieht sich nur auf Arbeitnehmer, die zuvor über der Versicherungspflichtgrenze waren und durch die Erhöhung drunter fallen. Der Fragensteller kommt aber vom Studium weg, da gilt die Regelung nicht!


    EDIT: Außerdem beachten, wenn man sich nach der Regel befreien läßt, ist die Befreiung Unwiderruflich (steht ja so auch der genannten Seite)! D.h. die Rückkehr in die GKV wird noch weiter eingeschränkt. Immer mit bedenken.

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    Original geschrieben von autares
    Bei Übergangsfrist dachte ich z.B. an einen Monat nachdem man exmtarikuliert wurde. Meine Exma ist nämlich auch zum 31.03. und ich habe irgendwo etwas gelesen, dass man noch 1 Monat nach der Exma in der PKV bleiben kann.


    Ok,ich verstehe. Sowas gibt es in den meisten Verträgen, daß man nach Exmatrikulation noch x Monate zu studentischen Konditionen seinen PKV-Vertrag weiterführen kann (natürlich nur, wenn man nicht versicherungspflichtig ist/wird). Das soll halt verhindern, daß man nach der Exma plötzlich ohne KV dasteht. Insofern frag zur Sicherheit ggf. auch mal was dich die PKV nur für den 1. und 2. April kostet :)
    Ungünstigstenfalls zahlst du im April doppelt!


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    Ich würde schon gerne privatversichert bleiben bzw. werde mich um eine Zusatzversicherung nicht nur für das Krankenhaus bemühen. Meine alte PKV wird mich aber wohl nicht haben wollen, denen habe ich ca. €2400 an Beiträgen gezahlt und schätzungsweise €12.000 gekostet ;) :D


    Dann must du ja schon ordentlich was gehabt haben :(
    Da ist die Wahrscheinlichkeit um so größer, daß dich keine PKV neu aufnimmt. Daher umso mehr der Rat bei deiner jetzigen PKV nachzufragen, ggf. hast du auch ein Recht auf Anwartschaftsversicherung (bzw. Weiterversicherung).


    Ansonsten dürften auch GKV-Zusatzversicherungen für dich schwer zu bekommen sein. Allerdings sollen manche GKVen Zusatzverträge ohne Gesundheitsprüfungen anbieten. Danach könntest du dann ja ggf. auch schauen.

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    Original geschrieben von autares
      leon:


    Danke für die Antwort. Gibt es da eine Übergangsfrist, oder muss ich mich zum Arbeitsbeginn am 03.04. schon gesetzlich versichert haben?


    Was würdest du unter einer Übergangsfrist verstehen? Sobald das Arbeitsverhältnis beginnt bist du (da unter den Versicherungspflichtgrenze) automatisch in der GKV versicherungspflichtig (ggf. also schon ab 1.4 kommt halt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht).
    Also such dir jetzt schon eine günstige/angenehme GKV und teile deine Wahl dem Arbeitgeber mit. Und ich würde dir empfehlen auch jetzt schon Kontakt zu deiner PKV aufzunehmen und ihr deine Versicherungspflicht in der GKV ab x.4 mitteilen. Gleichzeitig solltest du dann auch noch fragen (wenn du für die Zukunft noch Interesse hast wieder in die PKV zu kommen) was eine Anwartschaftsversicherung kosten würde (dann könntest du ohne neue Gesundheitsprüfung zurück zu deiner PKV, wenn du mal nicht mehr GKV-versicherungspflichtig sein solltest) oder was eine Zusatzversicherung zur GKV kostet.
    Die werden dir schon was sinniges anbieten, wenn du denn überhaupt Interesse hast.

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    Original geschrieben von Schnarchmaus
    p.s: ist es eigtl richtig, dass ein gespräch trotzdem zu HZ tarifen abgerechnet wird, wenn man die hz während des sprechens verlässt oder das häuschen schwankt etc?!


    Es gilt immer der Tarif zu Gesprächsbeginn bis zum Gesprächsende. Mit Tonindikator also: "home"-Ansage zu Gesprächsbeginn, Homezonetarife. Keine "home"-Ansage, Mobiltarife.