Der Bürgergeldempfänger hat ja keine Fahrtkosten zur Arbeit und keine Mehrkosten für die Arbeitsverpflegung.
Aber Fahrtkosten für die regelmäßigen Einbestellungen ins Jobcenter/Arbeitsamt. Und allgemeine Mehrkosten für Arbeitsverpflegung muss niemand haben- wie geschrieben: Thermoskanne, Henkelmann und/oder Butterbrot etc pp ist (und war jahrzehntelang) der Normalfall für Geringverdiener.
Zitat
Der Aufstocker hat zwar zunächst 348€ wie du schreibst mehr auf dem Konto, davon gehen dann aber schnell mal so 180€ Fahrtkosten und 95€ Mehraufwand für Arbeitsverpflegung ab.
Nochmal: Die 100€ übersteigenden Werbungskosten können zusätzlich beim Aufstocken vom eigenen Einkommen freigestellt werden. Für Werbungskosten (Arbeitswegkosten etc pp) gehen also maximal 100€ drauf.
Und Arbeitswegkosten finanzieren in der Regel auch meine private Mobilität zumindest mit. Ein Deutschlandticket für den Arbeitsweg kann ich auch in der Freizeit nutzen. Brauche ich ein Auto für den Arbeitsweg, werden so zumindest der beruflich bedingten Teil auch der Anschaffungs- und Erhaltungskosten mitfinanziert (selbst die Entfernungspauschale ist höher als der der reine Spritpreis). Und ich kann das Auto auch in der Freizeit nutzen.
Und beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (z.B. LKW Fahrer, Baustellentätigkeit, Geschäftsreise etc pp) gehören auch zu den Werbungskosten.
Zitat
Also hat er effektiv gerademal läppische 73€ mehr.
Nein, im schlechtesten Fall ‚nur‘ 248€ mehr- mehr als 50% des frei verfügbaren Anteils des Regelsatzes von Alleinstehenden. Wenn du wenig Geld hast, dann ist das so ein gewaltiger Unterschied.
Dazu wird in der Regel einen Teil der privaten Mobilität mitfinanziert. Und man erwirbt Rentenansprüche, kann dazu noch ‚kostenlos‘ „riestern“. Hat keinen Ärger mit dem Jobcenter…