Ich habe für meine Familie und mich vor wenigen Tagen Bahntickets für die Verbindung Berlin Hbf nach Wuppertal Hbf am 23.10.2024 (ICE 552 - regulär: 18:56 - 23:08 Uhr) gekauft. Seit gestern ist mir bekannt, dass die Strecke teilgesperrt ist und es zu Zugausfällen kommen wird. Nun gibt es keine Verbindung mehr nach der geplanten Abfahrtszeit, die taggleich ankommt (Alternative wäre 19:45 - 01:08 Uhr am Folgetag inklusive Umstieg in Essen um Mitternacht statt Direktfahrt, einen früheren Zug schaffen wir auf Grund eines Termines nicht). Haben wir somit Anspruch auf eine von der Bahn zu bezahlende Hotelübernachtung in Berlin und Rückfahrt am Folgetag - insbesondere vor dem Hintergrund unserer mitreisenden beiden 6-jährigen Kinder? Wie läuft das dann ab?
Ist zwar für euch sehr unpraktisch gerade mit kleinen Kindern, aber es gibt doch die Alternativverbindung über Essen? Da über eine Stunden Verspätung würdet ihr auf jeden Fall 25% des Rückfahrpreises (halber Gesamtpreis wenn eine Fahrkarte) pauschal bekommen, kommt der Zug noch eine Minute später als 1:08 an wären es 50% . Ggf. Könnt ihr zusätzlich ab Wuppertal einen Taxigutschein bekommen, wenn ihr mit dem ÖPNV dort noch weiter müsst.
Die 18:45 Verbindung (ICE 542) mit Umstieg in Dortmund auf Regionalbahn (an Wuppertal 23:56) wäre keine Alternative? Sind ja nur 11 Minuten frühere Abfahrt. Je nachdem wo ihr in Berlin seit wäre vielleicht auch ein Zustieg in Spandau (Abfahrt erst 19:00) eine Möglichkeit?
Zwei Stunden Verspätung -auch wenn es dann nachts um 1 statt 11 spätabends ist- würde ich mal als zumutbar einschätzen- mithin würde ich nicht von einem Übernachtsanspruch ausgehen. zumal selbst wenn ein Übernachtsanspruch bestehen würde, ihr ja nicht vorher eigenständig was buchen könnt, da die Bahn euch erstmal was anbieten darf (Ersatzbeförderung oder/und Übernachtung).
https://www.bahn.de/service/in…hte/rechtliche-regelungen
https://www.adac.de/reise-frei…bahnausfall-sturm-streik/
Ich würde (genervt) schauen, ob nicht doch eine der Alternativverbindungen erträglich ist. Ansonsten ggf. bahnticket komplett zurückgeben und doch mit dem Auto fahren.
btw: Eine Fluggesellschaft wäre in diesem Fall quasi komplett raus. Annulliert eine Fluggesellschaft über 14 Tage vorher einen Flug, kannst du dein Geld zurück bekommen und gar nicht fliegen. Alternativ kannst du natürlich auch das Pflichtangebot einer alternativen Verbindung annehmen, aber wenn die früher oder später startet bzw. ankommt hast du keinerlei zusätzlichen Ansprüche an die Fluggesellschaft.
https://www.adac.de/reise-frei…iserecht/flug-annulliert/