Beiträge von maximumhandy

    Habe mir vor ein paar Wochen ein 6310i refurbished gekauft, welches ich wegen des neuen Autos nicht mehr brauche:


    6310i incl. Akku (Softwarestand 7.0)
    Originalverpackung
    Kfz-Ladekabel
    Normales Ladekabel
    Unbenutztes Headset
    Software-CD



    Preis: 70 Euro plus Versandkosten (5,90 Euro DHL versichert) oder Abholung in Mannheim (dann ohne Versandkosten).


    An einem Tausch bin ich nicht interessiert.

    Außerordentliche Kündigung des AG oder des AN?
    Für AN ja
    Für AG kommt wohl nur Arbeitsverweigerung in Betracht, was hier nicht durchschlagen wird. Im übrigen gilt folgendes:
    1. Außerordentl. Kündigung muss immer schriftlich erfolgen - mündlich ist das gegenstandslos.
    2. Die außerordentliche (formgerechte) Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Ereignis erklärt werden, an dem der Kündigungsgrund sich ereignet hat. Kommt nur allzu oft vor, dass der AG daran nicht denkt.


    Letztlich gilt aber immer: Frag nen Anwalt. Gegebenfalls ist man über die brav bezahlten Gewerkschaftsbeiträge arbeitsrechtsschutzversichert und kann dort kostenlose Rechtsberatung erhalten ;-) (dies dürfte auch immer besser sein, als in einem Telefon-Forum ...)

    Es kann alles aber auch in die falsche Richtung gehen:
    habe letzten Freitag über das Forum ein 70 Euro Handy verkauft.


    Geld ging Dienstags ein.


    Hatte Dienstag bis heute extreme private Probleme (Krankenhausaufenthalt von nahen Verwandten) und 1000 Dinge zu organisieren.


    3 Werktage später finde ich in meinem E-Mail Postfach Drohungen aufgrund meines kommunalpolitischen Mandats mir Ärger zu bereiten !!!


    Da kann nix mehr sagen. Wie krank muss man denn sein wegen 70 Euro 3 Werktage später (heute ist Samstag) Drohungen dieses Ausmaßes auszusprechen. Das ist zwar in der Sache extrem lächerlich - trotzdem ist es extrem unangehnem. Der Käufer hatte meinen echten Namem und meine echten Bankdaten, konnte meine politische Arbeit vor Ort recherchieren (er wohnt keine 10 Kilometer weiter) und meinen Beruf (Jurist) herausfinden - trotzdem glaubte er um 70 Euro betrogen zu werden.


    Da habe ich vorerst echt keine Lust mehr auf TT-Handel (ich weiß ich muss auch nicht - habe auch schon bestimmt 20 Deals mit sehr guten Erfahrungen gemacht).


    --> Meine Blacklist hat seit heute einen Eintrag.

    Jetzt muss ich mich doch mla einmischen.


    Lass amazon ruhig anfechten und verweigere die Rückgabe des Geräts im Hinblick auf Deinen Schadensersatzanspruch aus § 122 BGB.


    Amazon ist aufgrund seiner Falschbepreisung ja verantwortlich dafür, dass angefochten werden konnte. Als Schadensersatz kannst Du jetzt die Differenz dessen verlangen, was du ausgeben musst, um das Gerät zu erwerben.


    Weitere - ohnehin unzulässige kostenlose - Rechtsberatung gibt es jetzt aber nicht mehr.