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Zum neuen Provider gehen, alle Dokumente mitnehmen. Ich meine es gibt einen Eskalationsweg, bei dem die Freigabe durch den neuen Provider erzwungen werden kann. Zumindest bei Telekom geht das angeblich.
Notfalls neuen Anschluß mit DSL bestellen und dann die Kosten als Deinen Schadensersatz geltend machen.
Ich würde erstmal ersteres probieren..
Gruß
Achim
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Das kann man im Notfall machen. Folgende wichtige Hinweise:
Der Schirm anschluß muß auf beiden Seiten da sein und muß an der RJ45 Dose mit angeschlossen werden.
Die paarige Verseilung der Adern muß vorhanden sein und die Leitungen müssen so auch korrekt angeschlossen werden.
Ethernet Belegung auf RJ 45 ist 1-2 / 3-6 (der Bindestrich deutet an, das die beiden Adern miteinander verseilt sein müssen).
Je nach Länge wird es aber schwierig 100Mbit drüber zu bekommen, klappt aber trotzdem oft. Falls die Übertragung zu schlecht wird, kann man z.B. mit einem älteren 10MBit Hub die Verbindung auf beiden Seiten auf 10 Mbit runterschrauben (für normalen Internetzugang reicht das meist aus).
Gruß
Achim
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Es gibt z.B. das Siemens Euroset 5020, das ist das einzige mir bekannte analoge Schnurtelefon, welches ohne Netzteil (UND ohne Batterien!) die Rufnummer anzeigen kann.
Habe auch mehrere erfolgreiche an einer auerswald laufen ...
Gruß
Achim
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Es gab eine ältere Serie, bei der ein netzteil benötigt wurde. Die neuen Modelle haben kein Netzteil mehr. Aber aufpassen: Falls bei Ebay gekauft wird, darauf achten das Modell ohne Netzteil zu bekommen...
Gruß
Achim
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Zitat
Original geschrieben von !rgendeine
Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, daß aus fernmeldetechnischer Sicht die Auflösung einer Gesprächsverbindung durch den (anderen) fernen Teilnehmer keine Gewähr dafür bietet, daß am eigenen Anschluss die Gebührenzählung auch definitiv endet.
Dies ist erst gewährleistet, wenn die Verbindung am eigenen Anschluss durch "Auflegen" beendet wird.
Ich glaube mich zu erinnern, daß genau das schon mal in einen Gerichtsurteil so entschieden wurde.
Es geht ja nicht um die Gebührenabrechnung oder sonst was, sonder darum das das Gerät technisch in der Lage sein sollte, den 440Hz EDIT: 425Hz Besetztton zu erkennen und dann selbst tätig aufzulegen. Und dann brauch ich mich auch nicht um irgendwelche Gerichtsurteile kümmern....
Aber der Oma, die schon den Sozialtarif hat auch noch ISDN mit nötigem Equipment aufzudrücken (zumal es ja noch weniger Senioren Geräte mit ISDN gibt als es schon wenige für analog gibt - ein EX360 hab ich jedenfalls noch nicht gesehen...) halte ich für reine Geschäftemacherei...
In diesem Sinne, bleibt eigentlich nur offen, ob das E365 (und andere Gigasets mit AB) tatsächlich aufgrund der Besetztonerkennung wirklich ein Gespräch (egal ob gehend oder kommend) trennt (also AUFLEGT), wenn nur der Gesprächspartner auflegt. Vielleicht äußert sich veloraptor dazu nochmal....
Gruß
Achim
EDIT Lt diesem Link http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=306192
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Zitat
Nehmt einfach ein Geraet mit Anrufbeantworter -> diese Geraete brauchen zwangslaeufig eine Besetzttonerkennung
Und das funktioniert auch, wenn der AB gar nicht aktiv ist bzw gar nicht drangeht? Es geht ja darum, das das gerät selbsttätig auflegt, wenn nach einem "normalen" Gespräch nur der Gesprächspartner auflegt und das Auflegen lokal vergessen wird... und dabei ist der AB ja eigentlich nicht aktiv.
Wenn das wirklich funktioniert, würde ich natürlich das E365 nehmen.... weil ISDN is` nicht, bei der Oma....
Gruß
Achim
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Durch Zufall habe ich auch gerade nach diesem Feature gesucht. Such mal nach "Besetzttonerkennung". Gerade für das Senioren Gerät E360 / E365 hätte ich solch eine Funktion erwartet, da ausgerechnet die Abheben und Auflegen Tasten schwarz auf schwarzen Grund sind und die grün und rote "Anmalung" für eingeschränktes Sehen viel zu schwach ist.... Somit ist das "Auflegen Vergessen" geradezu vorprogrammiert....
Hab dann mal den Support kontaktiert und folgende Antwort erhalten:
Zitat
Das Gigaset E360 ist ein analoges Telefon. Im analogen Bereich ist es bei keinem Telefon möglich, dass die Verbindung automatisch getrennt wird, sobald der Gesprächspartner ein externes Gespräch beendet hat und Sie vergessen haben, die Auflegentaste zu drücken.
Dieses Leistungsmerkmal ist nur im ISDN- Bereich gegeben.
Es ist richtig, dass die Tasten für "Abheben" und "Auflegen" in schwarz gehalten sind, jedoch zeigt die Abhebentaste einen senkrechten grünen Hörer, die Auflegentaste dagegen einen waagerechten roten Hörer.
Stimmt natürlich nicht, z.B. ein Tiptel Ergovoice Start hat auch eine Besetzttonerkennung, somit wäre es technisch möglich, ist Siemens wahrscheinlich nur zu teuer....
Also wird es auch für das SL550 keine Lösung geben....
Gruß
Achim
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Zitat
ich wurde von der Telekom angerufen, musste selber nicht nachhaken. Und ich habe immer den selben Ansprechpartner
Wow, DAS ist echt selten....!!!! Du must wohl der Liebling des Gefängniswärters sein ...
Die Frage wäre jetzt nur noch, ob man die Strafzeit nochmal verkürzen könnte, wenn man T-Home die Kündigung und somit eine Portierung veranlaßt. Ob da die RegTP dem abgebenen Reseller auch 14 Tage einräumt...?
Lt dem Backoffice Telekom Mitarbeiter, wäre nämlich eine Portierung bei Kündigung durch T-Home innerhalb eines Tages (also nur ein Tag Ausfall) möglich....
Gruß
Achim
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Hab bei meiner Kündigung beides gemacht, Fax UND Einschreiben MIT Rückschein.
Aber wie gesagt, wenn Du eine saubere PORTIERUNG möchtest OHNE Ausfall, lass die Telekom kündigen.
Wie bereits auch schon anderweitig erwähnt, wartet durch Deine eigene Kündigung die Telekom (sie MUSS warten), bis 1&1 den Port freigibt.... und das darf sie soviel ich weiß bis zu 14 Tagen.
Kündigt der neue Anbieter im Auftrag des Kunden geht der Port fließend über....
Wünsche Dir aber, das es möglichst schnell geht....
Gruß
Achim
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Tja, das habe ich auch so gemacht, da T-Punkt und T-Hotline das auch so sagten (ich solle zuerst selbst kündigen). Leider wird dadurch mein Anschluß erst vollständig "stillgelegt" und erst dann kann T-Home wieder neuen Anschluß belegen. (Hatte nämlich gerade Rückruf aus irgendeinem backoffice, wegen meiner Beschwerden)
Dadurch werde ich höchstwahrscheinlich ein paar tage - wochen ohne Internet sitzen...
der gute Mann (der wirklich kompetent war), meinte nur das es Schade wäre das seine Kollegen solch schlechten Auskünfte geben. Richtig wäre gewesen früh genug (also bei 2mon Kündigungsfrist so 1-2 Wochen davor + natürlich die 2 mon) bei der Telekom Anschluß beauftragen. T. macht die Kündigung und dadurch max 1 tag Ausfall, da eine saubere Portierung stattfindet!!!
Leider kann man diesen Hinweis auch nirgends auf der T. homepage lesen....
Also wenn ich nochmal in die Verlegenheit käme, T. kündigen lassen!!
Gruß
achim
P.S. Ansonsten gebe ich dem Vorredner recht, bei 1&1 immer alles mit Einschreiben und Rückschein machen, z.B. bei in Anspruchnahme eines Widerrufes, etc..