Original geschrieben von TomTTT
Hallo Zusammen,
vorab muss ich eingestehen, dass auch ich damals mit gerade 18 Jahren zu den unvernünftigen und verantwortungslosen Jugendlichen gehört habe, die als Schüler einfach mal schön einen Handyvertrag abgeschlossen und anschließend die Rechnungen nicht fristgerecht beglichen haben.
So war es selbstverständlich und eigentlich nur fair, dass ich nach einiger Zeit von T-Mobil gekündigt wurde und einen wunderbaren Negativeintrag in der Schufa erhalten habe.
Dazu musste ich nunmal stehen und behaupte an dieser Stelle auch einfach mal durch diesen Fehler gelernt zu haben.
Nun zu meinem Problem:
Ende 2005 endete dann das 3. Jahr nach Eintragung in die Schufa und wie ich nachvollzogen habe, ist der Negativeintrag seit Januar 2006 gelöscht und die Schufa somit "sauber".
Darauf hin habe ich vor 3 Tagen einen E-Plus-Vertrag beantragt. Dieser wurde von E-Plus allerdings abgelehnt, genaue Gründe sind mir unbekannt. Nach meinen Recherchen in verschiedenen Foren bin ich dann so oft über den Begriff "Fraud Prevention Pool (FPP)" von Bürgel gestolpert, dass ich schon fast wetten könnte, dass dies der Grund meiner Absage ist.
Nun meine Fragen:
1. Sind alle Handyanbieter und Provider im FPP registriert, oder gibt es Ausnahmen, die mir dies erleichtern könnten?
2. Gibt es aufgrund von Datenschutzgesetzen nicht auch beim FPP soetwas wie Verjährungfristen (wie z.B. bei der Schufa)?
3. Falls nein. Würde dies bedeuten, dass ich mein Leben lang keinen Mobifunkvertrag mehr abschließen könnte?
4. Sind im FPP nur Mobilfunkanbieter, oder generell alle TK-Anbieter angeschlossen, sodass ich bei Telekom oder Netcologne auch keinen Festnetzanschluss bekommen würde?
Ich bitte um hilfreiche Hinweise und danke schon vorab für Eure Unterstützung.
Beste Grüße
Tom