-
Zitat
Original geschrieben von Goyale
Natürlich nicht!
Advanzia hat lediglich, in Deinem Auftrag, Dein Geld zum Händler transferiert. Das Geld ist dann schlicht und ergreifend nicht mehr beim Kreditkartenherausgeber, sondern beim Händler.
Die Auseinandersetzung mit dem Händler wegen z.B. falscher oder defekter Ware musst Du selber führen.
Evtl. macht Advanzia etwas auf Kulanz.
Ein von mir geprägter Vergleich ist: Kartenzahlung ist mit einer Überweisung in Echtzeit vergleichbar.
Rechtlich völlig anders ist die Situation, wenn jemand anderes _unberechtigt_ mit Deinen Kartendaten einkauft. Dann hast Du unter bestimmten Umständen Anspruch auf Rückabwicklung der Zahlung.
Du musst dann meist Strafanzeige stellen (ggf. gegen unbekannt), auch damit die Vollhonks etwas gebremst werden: Mancher Honk gibt seine Kreditkartendaten seinem Honk-Kumpel, damit dieser damit etwas kaufen kann, und behauptet aber, dass der Honk-Kumpel die Kartendaten illegal erlangt hat, und will sein Geld zurück. Da muss er seinen Kumpel erst anzeigen, bevor die Bank irgend einen Finger rührt...
Alles anzeigen
Soviel zum Thema Sicherheit
Dachte immer, dass bei Problemen man eine KK Buchung ähnlich zurückbuchen lassen kann wie bei einer Lastschrift, nur dass man der KK Gesellschaft die Problematik erklären muss.
Dann hat abgesehen vom späteren Zahlungsziel die KK keinerlei Vorteile gegenüber einer EC-Karten Zahlung.
Danke für die Info
-
Zitat
Original geschrieben von Louvain
Unberechtigten KK-Belastungen kann man bei jeder KK widersprechen, das ist bei der Advanzia MC genauso. Man kann jedoch die Auseinandersetzung mit einem Händler über Fragen, ob die gelieferte Ware den Ansprüchen genügt bzw. die vor Kauf zu gesicherten Eigenschaften aufweist, nicht über die KK-Firma austragen. Das muss man direkt mit dem Händler klären. Bei der KK-Firma kann nur die unberechtigte Buchung als solches reklamiert werden.
Exakt! Aber wenn z.B. der Händler die falsche Ware liefert und danach nicht mehr reagiert, ist das weiterhin ein Fall für advanzia?
-
Einen speziellen Käuferschutz an sich vermutlich nicht, jedoch sollten doch Käufe über die KK ein stückweit doch abgesichert sein (Thema Rückbuchung)?
-
Zitat
Original geschrieben von mumpel
Du brauchst nur noch einmal ein Frist setzen (7 Werktage). Danach kannst Du zurücktreten, da ja keinerlei Leistung erbracht wird. "Nachbesserungsversuche" in dem Sinne gibt es nicht, da die Vermittlungstechnik dem Anbieter gehört. Man hat Anspruch auf die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung.
Wichtig ist dass man zurücktritt, nicht kündigt. Das ist ein großer Unterschied.
Ok, danke für die Info
-
Ich hoffe, dass hier meine Frage richtig ist:
Was umfasst eigentlich der Käuferschutz der Mastercard?
Das einzige was ich gefunden habe, ist der Fall, wen keine Ware geliefert wird.
Was ist aber, wenn defekte oder falsche Ware geliefert wird und der Verkäufer nicht reagiert?
Muss/soll hier der Käuferschutz auch greifen?
-
Zitat
Original geschrieben von mumpel
Hallo!
Eine Fristsetzung per Einschreiben ist zwingend erforderlich um einen Nachweis zu haben. Zahlen muss man nur wenn auch eine Leistung erbracht wird.
Gruß, René
Hallo René,
dann sind die bisherigen Nachbesserungsversuche bisher ohne Belang und ich wäre nun auf den goodwill des Providers angewiesen?
-
Ich greife das Thema in einer anderen Konstellation nochmals auf:
Wie viele Nachbesserungsversuche an einem DSL Anschluss müssen akzeptiert werden?
Und ist die Fristsetzung unabdingbar um einen DSL Anschluss zu kündigen?
Um das Konstellation als Beispiel zu verdeutlichen:
Schaltung wäre der 1.4. - Anschluss ohne Funktion
1. Technikertermin - ohne Erfolg
2. Technikertermin (telefonisch zugesagt) - abgesagt ohne Ankündigung
3. Technikertermin - ohne Erfolg
Muss nun dennoch eine Frist gesetzt werden oder hat man nun das Recht vom Vertrag zurück zu treten?
-
Danke
-
Zitat
Alle Angebote nur gültig für Vodafone DSL Neukunden (3 Monate kein Vodafone DSL Anschluss)
3 Monate zwischen Leitungs ab- und anschaltung oder 3 Monate zwischen Leitungsabschaltung und Auftragsaufgabe?
-
Zitat
Original geschrieben von horstihorsthorst
Setze eine angemessene Frist. Nach erfolglosem verstreichen erklärst du den Rücktritt.
Beim Händler oder beim Provider?