Beiträge von qscole

    Der Vorteil von DVB-T sollte ja eigentlich das "Überallfernsehen" sein und somit die Mobilität. Nun hab ich einige Geräte getestet und bei allen wurde durch ein einfaches Ein- oder Ausschalten eines Handys oder den Aufbau einer Gesprächsverbindung in der Nähe der Antenne das Bild gestört (Klötzchenbildung und/oder Tonknackser) oder teilweise auch mal das Bild kurzzeitig eingefroren. :eek:


    Das kann doch nicht wahr sein, dass sich die Entwickler des "mobilen Fernsehens" nicht vorstellen konnten, dass im Umkreis eines DVB-T Empfängers auch mal ein Handy befinden kann?? Was für weltfremde Entwickler waren da am Werk... :rolleyes:


    Wenn DVB-T nur störungsfrei mit einer Dachantenne funtioniert,
    ist der Vorteil der Mobilität natürlich wieder dahin :flop:


    Liegen die Frequenzen tatsächlich so nah beieinander oder liegen die Störungen von DVB-T durchs Handy an etwas anderem?

    :eek: ...ähm Moment mal:
    Kann es sein, dass Ebay-Verkäufer "handyline24" ernsthaft meint, er könnte
    mit seinen gerade eingestellten 255 (!) Handyvertrags-Angeboten
    sich als "privater Verkäufer" ohne Impressum bei Ebay gesundstoßen?


    Ehrliche Händler: Ihr wisst was zu tun ist....
    Bietet einmal mit und holt euch die Adresse vom Möchtegern-Verkäufer :D

    Re: Schubladenverträge@ebay


    Zitat

    habe hier mal ein paar sehr gute Schubladenverträge bei Ebay rausgesucht.

    :flop: Meinst du?....das würde ich aber mal stark anzweiflen! :p


    Wenn nur 10 Monate von 24 Monaten Gebühren befreit sind, eignet sich das überhaupt nicht als Schubladenvertrag!


    Und daß man sich bei einigen Angeboten gleich 2 Verträge ans Bein bindet, hast du wohl auch überlesen?
    Anbieter die einen Zweitvertrag hinter blumigen Formulierungen wie "Gratis-Partnerkarte" zu verstecken versuchen, sollte man grundsätzlich meiden. Wer es nötig hat, unangenehme Fakten so zu verstuschen, nimmt es wohl mit anderen Dingen auch nicht so genau.

    Wenn Debiltel 40% vom Umsatz über die Blödmärkte macht
    und die Verträge mit Media-Saturn, die nächstes Jahr auslaufen
    bisher noch nicht verlängert wurden, sieht das wohl eher nach
    einer verzweifelten Aktion von Seiten Debiltel aus ;)



    P.S:
    Den Barwert eines Einkaufsgutscheins würde ich aber nicht bei
    100% ansetzen. Beim Verkauf muß man schon 10% abziehen
    (mal weniger, mal mehr, ist reine Glückssache)
    und hätte nochmal rund 5% für Ebay zu zahlen.
    Realistisch wären ungefähr 75% von 180 = also rund 135 Euro cash

    Für das Siemens Headset PTT Bluetooth
    HHB-600/610/620/640 wird
    wird ein Ladeadapter ECA-500 gesucht.


    (Eventuell auch komplettes Netzteil mit dem
    das Bluetooth Headset aufgeladen werden kann)


    Angebote mit Preis + Versand per PM
    Falls Abholung möglich Standort angeben.

    :rolleyes:
    ...warum werden die Leute hier im Forum immer gleich angemacht,
    wenn sie Dinge ansprechen, die wohl zweifellos verbesserungswürdig sind
    und man völlig ohne Zeit- oder Geld-Aufwand hätte besser machen können.


    Wenn man einfach eine Zeile mehr ins Forum klopft in der steht:
    "der erste Anfruf muß bis Ende des Monats erfolgen"
    kostet das einem Null Euro und dauert nichtmal 5 Sekunden
    und jeder Kunde ist informiert....also wieso macht man lieber den Aufwand,
    dass man jeder Lieferung und jedem Kunden extra ein Blatt beilegt um
    ihn darauf hinzuweisen?...ist doch wohl eher "sub-optimal" :D
    und sollte hier schon angesprochen werden!


    Und weil wir schon beim Blatt beilegen sind: Ist es nicht Standard
    und selbstverständlich, dass jeder Lieferung eine Rechnung oder Lieferschein
    beiliegt? Das ist doch bei jeder Lieferung so, völlig gleichgültig
    ob sie 0 Euro, 5 Euro oder 5000 Euro Wert ist und ist auch nicht mehr
    Aufwand als das Blatt mit der überaschenden Information beizulegen.


    In beiden Fällen sollte doch ein erfahrener Händler wissen, dass er sich
    durch das weglassen von Informationen oder eines Lieferscheins später
    nur zusätzlichen Ärger und Zeitaufwand macht!


    Möchte garnicht wissen, wieviele Mails und Anfragen man nun dort
    zusätzlich bekommt, die Anfragen was es mit den 39 Euro auf sich hat
    oder nach einem Lieferschein zur Ware fragen....das sind Dinge die
    man hätte vermeiden können. Wenn das der Händler nicht bemerkt hat,
    ist es nichts negatives, wenn man ihn darauf hinweist.
    Also seht es als Verbesserungsvorschlag :top:


    Und verhängt nicht immer eine Kunden-Selbstzensur, die Kritik vom
    Verkaufspreis der Ware abhängig macht. Wenn etwas nicht ganz rund
    läuft, soll man das ansprechen dürfen, egal was der Preis war.


    Wer anderer Meinung ist, sollte beantworten, ab wo denn die
    Preisgrenze bei diesem Artikel sein soll ab der man die Berechtigung
    zur Kritk erhält??
    Ab 9 Euro? Ab 19,- Euro? Oder erst wenn der Artikel 39 Euro kostet?
    Das definiert sicher jeder anders, also lasst bitte jedem Kunden das Recht
    hier etwas anzusprechen.


    Händler würden solche Aktionen auch nicht machen, wenn sie sich nicht
    selber auch einen Vorteil davon versprechen!
    Es geht hier nicht um Umsatzmachen, der Vorteil einer solchen Aktion für
    den Händler kann schon dadurch bestehen, dass er eine bestimmte Anzahl
    an Freischaltungen noch in diesem Monat erreichen muß.
    Ihr braucht also keine Angst um die Händler haben, die wissen schon was sie tun :)

    Ein Vertrag kommt nicht zustande bei offensichtlichem Irrtum
    und wenn unmittelbar nach Kentnissnahme auf den Irrtum hingewiesen wurde.


    Beides ist hier eindeutig der Fall und noch viel mehr...
    z.B. Artikelbezeichnung "Probe", Kategorie unterscheidet sich von Beschreibung etc.


    Die Möglichheit, das pitmeister hier den Verkäufer gerichtlich
    für sein Mißgeschick abzocken kann, steht (zum Glück) gleich NULL!


    Also macht keine Welle und vergesst die Sache.