Beiträge von Handy-As

    unter http://www.phoneparadies.de steht doch bei den Auszahlungen, dass diese inkl. 0 % MwSt sind.
    Demzufolge wird da auch nichts mehr abgezogen.
    Es ist eine Unsitte mit Auszahlungen zu werben die wegen der MwSt nicht zum Tragen kommen.
    Die genannten Preise müssen Endkundenpreise sein.
    Allein schon aus diesem Grund ist es nicht zulässig eine Auszahlung in einer Höhe zu bewerben und dann die Höhe der MwSt für Privatpersonen davon abzuziehen.
    Das Thema hatten wir erst letzte Woche bei einem Meeting mit unserem Anwalt und der vertritt, wie gesagt, die Meinung, dass der genannte Betrag ausgezahlt werden muss und ein Abzug der MwSt gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.


    Allein schon aus diesem Grund wurde beo Phoneparadies.de bei jedem Artikel die Höhe der MwSt angezeigt.

    Wenn Du mit Debitel soweit zufrieden bist und nur wegen dem gerät wechseln willst, warum kündigst Du nicht zunächst den Vertrag und schaust ob es in den nächsten 2 Monaten bei Debitel erhältlich ist.
    Wenn es das Gerät dann noch immer nicht gibt kann man ja einen Vertrag bei einen anderen Anbieter machen.


    Nur mal so als Idee ...


    Wenn Du aber das gerät so schnell wie möglich möchtest, ja dann ...


    Bevor Du hier weiter solch einen Quatsch verbreitest informiere Dich doch erstmal darüber welche rechte der Kunde hat und inwieweit die gewährleistung zu erfüllen ist wenn es den Händler nicht mehr geben sollte.


    Das einzige womit Du Recht hast ist der Fall mit ausbleibenden Zahlungen.


    Auch hier ist der Kunde aber abgesichert da diese in den Bestellunterlagen zugesichert wird.


    Wenn Du nicht richtig informiert bist, hole das mal nach bevor Du hier Schwarzmalerei betreibst.


    Solchen Blödsinn kannst Du von mir aus über dubiose Ebayangebote verbreiten aber nicht in einem Forum wie diesem hier.


    Für die Menge deiner Postings hätte ich Dir mehr zugetraut.

    Nach wie vor sehe ich da keinen Haken.
    - das es sich um einen Vertrag handelt wird nirgends verschwiegen
    - Der Kartenpfand ist in den AGB erwähnt und wird, da man deren Kenntnis bestätigen muss, somit jedem Besteller klar sein.
    Oder sollte man in jedem Angebot die kompletten AGB zitieren ?


    Es kann aber bitte auch nicht Sache eines Anbieters sein wenn man die AGB immer nur bestätigt und deshalb solche Klauseln, die übrigens die einzige ist die in anderen AGB nicht drin steht, nicht liest.


    Ein Haken wäre für mich z.B. ob mit einem Ausbleiben der Zahlung zu rechnen wäre.
    Da dies jedoch im vertrag schriftlich fixiert ist wird auch niemand ohne Rechte im Regen stehen.


    Naja, wenn Dir sowas schonmal passiert sein sollte will ich nichts sagen, nur soviel, wechsel den Händler.


    Ansonsten sind Deine Aussagen totaler Quatsch.
    Mir ist nicht ein Fall bekannt bei dem irgendetwas in dieser Richtung passiert ist.


    Der Kartenpfand steht in den AGB ( AGBs = Allgemeine Geschäftsbedingungens :rolleyes: )


    Wäre dem so, so hat man natürlich auch Rechte und was Du beschreibst kommt, wenn überhaupt, nicht nur bei Providern vor.


    Für die User die sich das Angebot näher anschauen möchten, in Kürze ist noch das Nokia 1600 und das Motorola C116 verfügbar.

    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Welchen Provider möchtest Du denn am Liebsten haben, grundsätzlich rate ich zu Orignal-Verträgen.


    Melde Dich am Besten mal per PN! ;)


    Grundsätzlich sind Auszahlungen bei original O2 von Seiten O2 untersagt.
    Dies wird auch in regelmäßigen Abständen von O2 kontrolliert und bei Verstössen ist mit einer Rückforderung der Provision zu rechnen.


    Ob der Händler dann an seiner Zusage der Auszahlung festhält sollte jeder für sich entscheiden.


    Wenn man sich die Auszahlung schriftlich garantieren lässt dürfte das dem Antragsteller jedoch egal sein.