Beiträge von Thomas201

    Kann jemand noch was zu meiner Frage von oben sagen? Ist es problematisch, am 31.12.2015 die Steuererklärung für 2011 einzureichen? Überall war immer zu lesen, dass das grundsätzlich möglichst ist.


    Jetzt bin ich aber auf die 2 Beiträge über mir zitierte Stelle gestoßen...

    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Zur Frage 1: Ja. Im Zweifel aber Einschreiben/Rückschein oder bei Bedarf mit EXPRESS-VERSAND (falls es knapp werden kann). Es gibt welche, die warten absichtlich lange mit ihrer ESt, weil es beim FA lukrative Zinsen gibt, die höher sind, als auf dem Sparbuch. Allerdings muss da ein Gewissheit verhanden sein, dass man etwas bekommt. Umgekehrt wäre das nicht so klug; dann wird es teuer.


    Ich habe hierzu folgendes gefunden:


    Zitat

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 22.1.2013, IX R 1/12, BStBl II S.2013, 663 entschieden, dass nach Ablauf der Festsetzungsfrist kein Steuerbescheid mehr ergehen darf. Dann nämlich ist die sog. Festsetzungsverjährung eingetreten. Und das bedeutet, dass alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verjährung erloschen sind. Allein durch die Abgabe der Steuererklärung wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt (sog. Ablaufhemmung). Das Finanzamt verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, auch wenn es ihm möglich gewesen wäre, rechtzeitig die Steuererklärung zu bearbeiten. Dies hat zur Folge, dass z.B. für eine Antragsveranlagungen 2010, die im Dezember 2014 eingereicht wird und vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet werden konnte, kein Steuerbescheid mehr ergehen darf. Dies betrifft bei Antragsveranlagungen nahezu ausschließlich Erstattungen, die dem Steuerpflichtigen nicht mehr ausgezahlt werden!


    Kann da jemand was zu sagen? Ist es also wirklich problematisch?


    Hierzu wird folgendes empfohlen:


    Zitat

    Alternativ dazu können Sie in der Zeit nach Einreichung der Steuererklärung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auch einen Antrag auf Steuerfestsetzung nach § 171 Abs. 3 AO stellen, um die Verhinderung der Verjährung der Festsetzungspflicht zu erreichen.


    Ist das wirklich notwendig?


    Quelle

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Besser selbst kündigen. Zum 1.1. wird aber Versorgerwechsel eventuell haarig mit Risiko kurzer Grundversorgung


    Welche Probleme verursacht das?
    Der Grundversorger wird vmtl. einen recht hohen Abschlag ansetzen und nach dem erfolgten Wechsel kommt dann eine exakte Endabrechnung? Oder wie stelle ich mir das vor?


    Habe heute erst das lifestrom Angebot abgeschlossen und selbst bei dem alten Anbieter außerordentlich gekündigt.


    Edit: Bei Vattenfall dürfte eine Kündigung über das Online Kontaktformular reichen? Oder muss man da noch ein Fax hinterherschicken?

    Hallo,


    ich würde gerne einen Media Server einrichten, um Filme von Festplatte auf den TV zu streamen.


    Ich habe derzeit einen Poppstar MS40 und werde nun eine Fritzbox 7490 erhalten.


    Kann ich an die Fritzbox eine externe Festplatte anschließen und auf die Inhalte über Wlan zugreifen?
    Läuft das über Wlan ruckelfrei?


    Kann ich von meinem PC über Wlan Daten auf die Festplatte kopieren und dann mit der Media Station darauf zugreifen?


    Falls ihr andere Tipps zu dieser Materie habt gerne her damit!


    Danke!

    Ich habs damals leider nicht versucht. Aber denke nicht dass es gegangen wäre. Evtl hat es jemand versucht?


    Dafür kopier ich von den Krokos mal folgendes - nicht selbst getestet:


    Zitat

    1. http://www.qipu.de/cashback/preisvergleich_de/ 2. Über qipu link auf http://strom.preisvergleich.de/ 3. Oben auf "Strom und Gas" (Oranger Button) 4. PLZ eingeben, z.B. 86152 für Augsburg, 3500kw so lassen 5. Oberstes Ergebnis Vattenfall, 155 Sofortbonus uns 80 Euro "später" 6. Dazu wird nach Antrag über preisvergleich.de bei qipu.de 25 Euro Cashback registriert.

    Hallo,


    für meine Kontakte und Kalender auf dem bisherigen Handy nutze ich die Sync mit Google.
    Wenn ich nun ein neues Handy bekomme - muss ich da irgendwas beachten oder kann ich mich einfahc auf dem neuen Handy mit den Google Daten anmelden und die Daten werden automatisch aufs neue Handy geladen?