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Original geschrieben von s3x
Ich würde nicht sagen, dass die Sache rechtlich so eindeutig ist.
Sie könnte gar nicht eindeutiger sein.
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Original geschrieben von s3x
Wer SELBST an die Öffentlichkeit geht und solche offenbar falschen Behauptungen aufstellt muss damit rechnen, dass er selbst auch in der Öffentlichkeit der Lüge überführt wird.
Zunächst einmal wurde die Öffentlichkeit durch die Redaktion der Fernsehsendung hergestellt, deren alleinige Verantwortung es gewesen wäre, einschlägige Recherchen vorab anzustellen.
Unabhängig davon findet Rechtsprechung in Deutschland durch die entsprechenden staatlichen Organe statt, nicht durch das (vermeintliche) Opfer selbst. Ich hoffe sehr, daß du nicht andeuten wolltest, daß die zweifellos rechtswidrige Veröffentlichung der Gesprächsaufzeichnung schon dadurch legalisiert sei, daß Tele2 ein wirtschaftlicher oder sonstiger Schaden entstanden ist und/oder Opfer eines wie auch immer gearteten Vergehens wurde.
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Original geschrieben von s3x
Es gilt da die Interessen abzuwiegen von TELE2 und dem Ehepaar.
Unsinn. Hier geht es nicht um das Sorgerecht für Kinder und das ist auch nicht RTL am frühen Nachmittag.
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Original geschrieben von s3x
Ich denke die Interessen von TELE2 sind hier höher zu bewerten
LOL. Mal unabhängig von der bereits getroffenen Feststellung, daß es nicht um Interessensabwägung geht: Welche Metrik legst du denn hier an? Die Höhe des entstandenen wirtschaftlichen Schadens?
Wenn du mir also morgen den Kotflügel meines 911er zerdepperst, dann dürfte ich also übermorgen sinngemäß deinen Polo mit einem Unimog plattmachen? Vorzugsweise mit dir im Fahrzeug? Oder wie ist deine Logik zu verstehen?
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Original geschrieben von s3x
Wer sich strafbar gemacht hat ist das Ehepaar das falsche Behauptungen aufstellt und vor einem Massenpublikum den Ruf eines Unternehmens gefährdet und damit mit Sicherheit Umsatzenbußen einfährt...
Mir rollt eine Träne die Wange herunter. Mir scheint, Tele2 kann schon ganz gut alleine an seinem Ruf arbeiten - auch ohne die Unterstützung des Fernsehens