@ Printus bzw. @ all:
Also ich meine, d.h. ich bin mir sogar sehr sicher, dass man kein Recht auf Umtausch hat. Aus meinen Rechtsvorlesungen ist mir zumindest noch hängen geblieben, dass der Verkäfuer das zweimalige Recht auf Nachbesserung hat. Wie, ob durch Umtausch gegen Neugerät, Reparatur oder sonstwas, ist egal.
Ich kann also höchstens nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung auf mein Recht auf Kaufvertragswandlung bestehen. Also Zurückgabe des Gerätes und Erhalt des Kaufpreises...
Aber mal ne Frage an die anderen Leute, hier, die schreiben, sie würden es wieder zurückgeben: Wie wollt ihr das denn machen, außer auf Kulanz hoffen?
Ich könnte mir höchstens noch einen Rücktritt vorstellen, wenn man darauf eingeht, dass der Hersteller etwas verspricht (Akkulaufzeit..) was das Gerät nicht halten kann. Also entspräche das Gerät nicht den beworbenen Eigenschaften etc...
Man oh man... Warum können die nicht einfach vernünftige Hardware herstellen, bei solchen Preisen!?!?!?
Echt nervig, wenn man nach nur einem Tag nun wochenlang wieder auf sein neues Handy warten muss!