Auch wenn es etwas missverständlich geschrieben ist, verstehe ich den TE auch so, dass ab Februar die Rechnung online nicht mehr abrufbar war. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht einfach auf Papierrechnung umgestellt wurde, aber möglicherweise war ja auch das nicht möglich.
Als Konsequenz dann die Lastschrift zu widerrufen, erscheint mir allerdings doch ziemlich übertrieben, selbst wenn der TE hier im Recht wäre. Dass ein Mobilfunkanbieter in so einem Fall "komisch" wird, sollte eigentlich klar sein, zumal die Kundenbetreuung von Base bei Bedarf jede gewünschte Rechnung (kostenlos) per Post oder per E-Mail zuschickt.
Wenn die Rechnung online nicht mehr abrufbar ist, mag auf die Dauer in dem Fall wirklich ärgerlich sein, welches technische Problem dahinter steht und wie einfach oder schwierig sich das lösen lässt, kann man als Außenstehender wohl kaum beurteilen. Die normale Kundenbetreuung kann das sicher auch nicht und hat auch nicht viel mehr Möglichkeiten als die Angelegenheit an die Technik weiterzuleiten und den Kunden zu vertrösten.
Eine Rücklastschrift bzw. nicht gezahlte Rechnung landet dann sowieso in einer ganz anderen Abteilung, abgesehen davon, dass die Mahnprozesse automatisch ablaufen.
Dass man dann irgendwann auch Schluss macht und den Anbieter wechselt finde ich legitim, wobei hier ein bisschen Gelassenheit den meisten Ärger sicher erstart hätte. Für die Portierung ist im Übrigen wirklich der neue Anbieter zuständig und den Widerruf der Lastschrift sollte man am besten telefonisch oder per E-Mail machen, das geht auf jeden Fall schneller als ein Einschreiben.