Sorry, falls die Frage schon einmal gestellt wurde :o
Welche Farben haben die Themes vom W810i? Oder gibt´s nur dieses Orangene?
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Sorry, falls die Frage schon einmal gestellt wurde :o
Welche Farben haben die Themes vom W810i? Oder gibt´s nur dieses Orangene?
OK, danke
Das Handy gefällt mir vom Design her auch recht gut, aber dass sich das Display abschaltet, finde ich ein bisschen nervig.
Mal sehen, wann das Handy bei O2 verfügbar ist und wie viel es dort kosten wird.
Noch ne Frage :o Kann man das Handy auch in die Hosentasche oder in eine "Handysocke" stecken, ohne dass andauernd das Touchpad anspringt?
In meinem Beitrag
ZitatNach § 119 Abs. 2 BGB kannst du wegen Irrtums über die Sache den Vertrag anfechten. Aber nach § 121 BGB muss die Anfechtung unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. Vielleicht könntest du auch über § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) gehen, da er dich ja wirklich angelogen hat. In diesem Fall kannst du noch innerhalb von einem Jahr anfechten. Nach § 434 BGB könnte sogar ein Sachmangel vorliegen, da die "Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat". Du könntest dann Nacherfüllung nach § 437 bzw. 439 BGB verlangen.
stehen ja die §§. Die decken auch den Beitrag von Madden ab.
ZitatEine Frage: Schaltet sich das Display im Standby komplett aus, oder kann man zumindest noch Uhrzeit, verpasste Anrufe und eingegange SMS sehen?
Genau DAS würde mich auch noch interessieren
Hätte da auch noch ne Frage:
Wie lange hält der Akku bei geringer Benutzung (ab und zu SMS schreiben)? Finde die angegebenen 200 Std. ja schon seeehr kurz :flop:
*Klugscheißmodus an*
Nach § 119 Abs. 2 BGB kannst du wegen Irrtums über die Sache den Vertrag anfechten. Aber nach § 121 BGB muss die Anfechtung unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. Vielleicht könntest du auch über § 123 (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) gehen, da er dich ja wirklich angelogen hat. In diesem Fall kannst du noch innerhalb von einem Jahr anfechten.
Nach § 434 BGB könnte sogar ein Sachmangel vorliegen, da die "Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat". Du könntest dann Nacherfüllung nach § 437 bzw. 439 BGB verlangen.
*Klugscheißmodus aus*
Geh dort hin und wirf einfach mit den Paragraphen um dich. Die meisten Verkäufer rechnen eh nicht damit, dass sich die Kunden über ihre Rechte informieren.
*Knutgenion ein paar Pillen zuwerf*
ZitatFazit: Für 90% aller Nutzer ist´s egal ob GSM oder UMTS.
Ich zähle dann wohl ebenfalls zu den 90%.
Danke für eure Erklärungen
lG Anja
Die Frage ist für euch wahrscheinlich lächerlich, aber ich weiß es trotzdem nicht :o Ich lese immer wieder von UMTS und wie wichtig es in Zukunft sein wird. Aber.... warum? Was ist so toll an UMTS :confused:
Danke dir (und deiner Glaskugel) :top: