ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Thomas4711
Hallo,
Melli
Das ist nicht richtig.
Die Rufnummer gehört der RegTP und dies teilt den Netzbetreibern gegen Gebühr Rufnummerblöcke zu. Der Kunde erhält für diese Rufnummer ein Nutzungsrecht vom Netzbetreiber, was ihm erlaubt, diese Nr. auch bei einem Providerwechsel mitzunehmen.
Wenn der Kunde nun fristgemäss seinen Vertrag kündigt, kann er die Rufnummer mitnehmen, wird allerdings der Vertrag nicht vertragsgemäss gekündigt, z.b durch eine Sonderkündigung durch den Provider wegen Nichtzahlung der Rechnungen, dann darf der Provider die Mitnahme der Rufnummer verweigern und wird dies in der Regel auch machen.
Wird eine Rufnummer vom Kunden nicht mehr durch einen Vertrag genutzt, fällt diese nach kurzer Zeit automatisch an den Netzbetreiber zurück, dem der Rufnummerblock zugeteilt wurde, egal wie oft diese zwischenzeitlich portiert wurde.
Das es technisch nicht machbar ist, ist absoluter Unsinn. Eine Rufnummer kann jederzeit vom Provider für eine Portierung freigegeben werden.
@ Thomas4711
Ich kann mich nur wiederholen!
Jeder Kunde hat das RECHT seine Rufnummer zu portieren. Egal ob er den Vertrag fristgerecht gekündigt hat bzw. eine fristlose Kündigung durch den Provider stattgefunden hat! Dies ist definitiv so, denn als Mitarbeiter muß man das schließlich wissen!
Momentan kann es noch nicht durchgeführt werden (normalerweise muß vorher eine AGB-Kündigung erfolgen), in naher Zukunft wird es jedoch möglich sein.