Hallo
Bei deinem Abschluss des höheren Tarifes wurde dir doch die Preisliste mitgeteilt
Dort steht drin
Tarifgruppe für Wechselrecht
Bei einem Tarif, der in der Tabelle einer Tarifgruppe zugeordnet ist, kann der Kunde den bestehenden Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, frühestens jedoch zum Ablauf einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten, vorzeitig beenden, sofern er gleichzeitig einen neuen Vertrag über einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb derselben Tarifgruppe mit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließt.
Das Wechselrecht gilt nur, wenn
▪ der neue Tarif mit der niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit am Standort des Kunden technisch verfügbar ist und
▪ in den letzten drei Monaten vor Vertragsschluss des bestehenden Tarifes kein Anschluss mit Internet-Zugang der Telekom für den Kunden geschaltet war (Anschluss-Verträge der Marke congstar werden hier nicht berücksichtigt).
Diesen Sachverhalt war somit bekannt und das wird dir auch die Verbraucherzentrale bestätigen.
Auch hättest du bei der Auftragsbestätigung des kleinen Tarifes sagen können, das du die Änderung nicht willst.
Gruß
Thomas