Beiträge von CMB

    Portierung aus bestehendem Vertrag


    Hallo,
    ich möchte gerne meine Rufnummer aus einem Vertrag zu Lidl portieren, welcher noch etwa ein Jahr läuft.


    Soweit ich informiert bin, ist zumindest der alte Anbieter verpflichtet, die Portierung durchzuführen.


    Da ich bei einigen Anbietern bereits gelesen habe, dass der alte Vertrag gekündigt sein muss und die Portierung erst mit Ende des Vertrages möglich ist, stellt sich mir die Frage, wie dies bei Lidl aussieht. Ist Lidl ebenfalls verpflichtet meine Rufnummer aus einem bestehenden Vertrag herraus zu übernehmen, oder steht es den Anbietern frei ob sie dies machen?


    Gruß
    Ben

    Hallo,


    wir nutzen auch einen Sprudler und zwar den Crystal von SodaStream.


    Dabei handelt es sich um den inoffiziellen Nachfolger vom Pinguin, ebenfalls mit Glaskaraffe.
    Soweit ich weiß gibt es nur diese beiden mit Glaskaraffe auf dem Markt.


    Freunde von uns haben den Pinguin. Konnte also schon beide testen. Der Crystal hat größere Hebel/Knöpfe und lässt sich daher etwas besser bedienen. Die Entlüftung findet beim Crystal automatisch beim öffnen statt, beim Pinguin muss man dies manuell machen.


    Würde dir zu einem mit Glasflaschen raten. Ich finde das sieht auch einfach schöner aus auf dem Tisch...


    Da wir noch unsere erste Patrone im Sprudler haben kann ich dir über Folgekosten nchts sagen.


    Gruß
    CMB

    Zitat

    Ist es möglich, dass ich den Vertrag zweimal auf meinen Namen abschließen


    Zitat

    Bin zur Zeit bei Telco O2. Hab dort zwei Verträge. Einer wird von mir genutzt und einer von meiner Frau. Würde gerne bei beiden die Nummer mitnehmen. Wenn ich richtig informiert bin, müssen daher auch beide Neuverträge auf mich laufen. Oder ist die Rufnummernmitnahme auch möglich, wenn der Vertrag auf eine andere Person läuft? Gruß CMB


    Hi,


    wurde leider nicht alles beantwortet.
    Kann ich zwei Verträge auf mich abschließen, bzw. ist eine Rufnummernmitnahme von einem Vertrag der auf mich läuft auf einen neuen Vertrag der auf meine Frau läuft möglich?


    Gruß
    CMB

    Zitat

    Original geschrieben von CMB


    Bitte auch ein Auszahlungsangebot für Tarif 2. Ist es möglich, dass ich den Vertrag zweimal auf meinen Namen abschließen. Meine beiden Veträge laufen ende November aus, kann ich die Verträge jetzt abschließen und erst nach dem Ende der alten Veträge schalten lassen? Verstehe ich es Richtig, dass die Wechselprämie von 50€ bei Rufnummernmitnahme zeitlich unbefristet aufgebraucht werden kann, also nicht nach dem ersten Monat verfällt? Gruß CMB


    Zitat

    Original geschrieben von logitel
    Hi,


    @ CMB welchen Anbieter hast du momentan? Das Angebot ist nur bis ende Oktober gültig und dementsprechendd muss die Freischalung noch im Oktober erfolgen! Die Wechselprämie verfällt nicht...


    Gruß
    Luk


    Bin zur Zeit bei Telco O2. Hab dort zwei Verträge. Einer wird von mir genutzt und einer von meiner Frau. Würde gerne bei beiden die Nummer mitnehmen. Wenn ich richtig informiert bin, müssen daher auch beide Neuverträge auf mich laufen. Oder ist die Rufnummernmitnahme auch möglich, wenn der Vertrag auf eine andere Person läuft?


    Gruß
    CMB

    Bitte auch ein Auszahlungsangebot für Tarif 2.
    Ist es möglich, dass ich den Vertrag zweimal auf meinen Namen abschließen.
    Meine beiden Veträge laufen ende November aus, kann ich die Verträge jetzt abschließen und erst nach dem Ende der alten Veträge schalten lassen?
    Verstehe ich es Richtig, dass die Wechselprämie von 50€ bei Rufnummernmitnahme zeitlich unbefristet aufgebraucht werden kann, also nicht nach dem ersten Monat verfällt?



    Gruß
    CMB

    Hallo TMausHB,


    grundsätzlich ist es zwar richtig, dass jeder bei der Polizei Anzeige erstatten kann wenn er von einer Straftat Kenntis hat. Nicht nur das Opfer.


    Wenn ich es Richtig verstehe, hast du bisher nur von ihr von den Misshandlungen erfahren, also noch nicht selbst miterlebt das sie Misshandelt wird (außer gegrunze des Partners am Telefon).
    Daher wird deine Aussage vor Gericht kaum bedeutung haben und eine Anzeige ohne dass das Opfer mitspielt wird im Sande verlaufen.
    Wenn deine Freundin ihren Partner sogar in Schutz nimmt und bei der Vernehmung deiner Aussage wiederspricht, könnte auf dich evtl. eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) zukommen.
    Das sie ihren Parnter in Schutz nimmt, wenn du auf eigene Faust eine Anzeige gegen ihn tätigst, halte ich für relativ wahrscheinlich.
    Außerdem handelt es sich bei Körperverletzung ("mehr" kann ich deinen Ausführungen nicht entnehmen) um ein Atragsdelikt.
    Dies wird nur verfolgt, wenn die Geschädigte Strafantrag stellt oder besonderes öffentliches Interesse besteht. Wenn sie schon nicht zur Polizei geht um Anzeige zu erstatten, wird sie vermutlich auch keinen Strafantrag stellen. Und ob durch die Staatsanwaltschaft auf vorliegen von besoderen öffentlichen Interesses entschieden wird, würde ich bezweifeln.


    Selbst wenn eine von dir getätigte Anzeige bis zur verurteilung führen sollte, wird zwar ihr Partner bestraft, das eigentliche Problem hättest du damit jedoch nicht gelöst.


    Wenn sie jedoch selbst zur Polizei geht, kann diese ein Näherungsverbot nach dem GewSchG aussprechen. Sie müsste dann innerhalb der nächsten (glaube 10) Tage eine Verfügung am zuständigen Amtsgericht erwirken.
    Dabei ist es auch egal, wer die Miete zahlt oder wem das Haus gehört. Derjenige der die Ursache gesetzt hat muss gehen.
    Jeder Verstoß gegen das Näherungsverbot würde eine Strafttat darstellen.


    Zitat

    Angst, ganz alleine dazu stehen. Und Gewohnheit. Sie hat sich verinnerlicht "Das muss so sein!"...


    Daher sollte man ihr ihre Angst nehmen, dass sie ohne ihn alleine ist.
    Hat sie noch Freunde/Freundinnen/Familei bei sich in der Nähe?
    Diese solltest du auf jeden Fall mit ins Boot nehmen.
    Du musst überzeugungsarbeit leisten, dass dies kein normaler Zustand ist und das er sich auch nicht ändern wird.
    Ansonsten wird sie vermutlich bald wirklich ganz alleine mit ihm sein...


    Wie genau du sie davon überzeugst, dabei kann dir hier glaube ich niemand helfen. Du alleine, nur über Inet und Telefon, dürftest wenig Chancen haben. Evtl. kannst du ja auch mal für nen längeren Zeitraum zu ihr fahren, um sie persönlich zu unterstützen.


    Gruß
    CMB