Beiträge von L. Ron Hubbard

    Guten Abend,


    hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt und dass mir jemand helfen kann.


    Person A ist 16 Jahre alt und möchte einen Handyvertrag, kann diesen allerdings nicht selbst abschließen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig ist. Person B ist mit Person A befreundet (und volljährig) und erklärt sich damit einverstanden, für Person A einen Vertrag abzuschließen (Bürgschaft). Als Rechnungsadresse (und Kontoverbindung) wird allerdings die von Person A angegeben (es liegt keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vor).
    Der Vertrag wird seitens des Mobilfunkanbieters ein Jahr später (z.B. 2000) gekündigt, da Person A die Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Die Gesamtkosten (von Vertragsauflösung, Restforderungen von Rechnungen etc.) werden vom Mobilfunkbetreiber von Person B (Bürge) eingefordert.


    Im Jahr 2004 kommt Person A ein gerichtlicher Mahnbescheid zu, indem von Person B die Kosten der Vertragsauflösung eingefordert werden. Person A legt einen Widerspruch ein. Im Jahr 2005 kommt Person A ein weiterer Mahnbescheid zu, erneut wird Widerspruch eingelegt. Anschließend wird von Person B Klage gegen Person A eingereicht, es ergeht ein Versäumnisurteil zu Lasten von Person A. Person A legt eine förmliche Einrede gegen das Urteil, mit der Begründung der Verjährung ein. Die Vertragsauflösung sei im Jahre 2000 und deshalb sei der Anspruch auf Rückerstattung verjährt. Person B gibt an, die erste Zahlung (per Raten) an den Mobilfunkanbieter sei erst Anfang 2003 eingetreten. Zwischen 2001 und 2005 gab es sonst keine Kommunikation zwischen Person A und Person B. Es liegt ein Vollstreckungsbescheid/Versäumnisurteil gegen Person A vor.


    Im Prinzip will der Bürge, der die Kosten für die Vertragsauflösung tragen musste, diese vom eigentlichen Nutzer gerichtlich einfordern.


    Wenn die erste Zahlung erst Anfang 2003 an den Mobilfunkbetreiber ging, spielt es eine Rolle, ob Person A davon wusste? Wann tritt die Verjährung ein? Welche Mittel und Belege können sowohl Person A, als auch Person B bei einer mündlichen Anhörung/Verhandlung zu ihren Gunsten vorlegen? Kann z.B. aufgeführt werden, dass Person A zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Handyvertrages minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig war?


    Es muss doch sicherlich schon einmal so einen Fall gegeben haben. Wäre prima, wenn mir jemand helfen könnte.


    Vielen Dank im voraus,


    mit freundlichen Grüßen,



    Hubbard