Habe gerade in einem anderem Forum gelesen, dass das Firmenschild nicht mehr da wäre..... :eek:
Quelle: http://www.usa-reise.net/forum…aeba69ea5527f39bd4f095eca
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Habe gerade in einem anderem Forum gelesen, dass das Firmenschild nicht mehr da wäre..... :eek:
Quelle: http://www.usa-reise.net/forum…aeba69ea5527f39bd4f095eca
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
[Auszug, Stand: 1.1.2002]
§ 651 k
[Insolvenzsicherung und Zahlung]
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.
(2) 1 Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. 2 Übersteigen die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
(3) 1 Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. 2 Der Kundengeldabsicherer kann sich gegenüber einem Reisenden, dem ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist, weder auf Einwendungen aus dem Kundengeldabsicherungsvertrag noch darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist. 3 In den Fällen des Satzes 2 geht der Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf den Kundengeldabsicherer über, soweit dieser den Reisenden befriedigt. 4 Ein Reisevermittler ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Reisenden aushändigt.
(4) 1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. 2 Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln. 3 Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.
(5) Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften des anderen Staates leistet und diese den Anforderungen nach Absatz 1 Satz entspricht. Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass dem Reisenden die Sicherheitsleistung nachgewiesen werden muss.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn
1. der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,
2. die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis einhundertfünfzig Deutsche Mark nicht übersteigt,
3. der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
Also die Punkte 1 und/oder 3 könnten ggf. zutreffen...bin aber kein Jurist.
Re: also
ZitatOriginal geschrieben von Quodex
Du kannst sie jederzeit stornieren, wenn du versichert bist.
Dumm, dass nun alle abspringen wollen, weil die Firma (EINE NEUE) hier böse geredet wird.
Nun ja viel spass zuhause, ich flieg jedenfalls nach New York und wenn ich mir den Leiter persönlich vorknüpfe !
Sicher richtig und möglich. Aber fallen da nicht Kosten an?
Aber es gibt doch aber sicher eine Frist, in der der Sicherungsschein zugestellt werden muss?
Nach welcher Frist lässt sich eine Buchung stornieren, wenn der Sicherungsschein nicht nachgeliefert wird?
Also ich habe dieses Forum über die Google-Newsgroup gefunden.
Aber wieder zurück zum Thema : die Reise ist jetzt ausgebucht.
Hier eine Kopie aus folgenden Forum: http://www.nyc-guide-forum.de/…d802413b4147fc69b57989cf3
"Hallo,
zunächst mal muß ich gestehen..... ich gehöre auch zu den Gierschlunden die bei Fortuna gebucht haben. Nachdem ich jedoch keinen Sicherungsschein bei der Reisebestätigung vorliegen hatte, habe ich noch keine Anzahlung überwiesen. Der Verbraucherschutz rät erst zu zahlen, wenn man für jede gebuchte Person einen originalen Sicherungsschein vorliegen hat. Desweiteren soll man sich bei dem Versicherer erkundigen, wie hoch denn die Deckungssumme ist. Hatte gestern eine Anfrage an die Versicherungsagentur gesand und heute eine Antwort erhalten.
Dieser Versicherer gehört übrigens angeblich zum Gerling Konzern. Durch einen glücklichen Zufall kenne ich dort jemanden, der ewt. weitere Infos beisteuern kann.
Hier erstmal der Schriftverkehr mit dem Versicherer:
Sehr geehrter Herr Werner,
uns liegt eine Gewerbeanmeldung für die Düsseldorfer Adresse vor. Ob es sich
um reelle
Reiseangebote handelt wird von uns z.Zt. geprüft.
Wir empfehlen Ihnen Zahlungen (auch Anzahlungen) nur zu leisten, wenn Ihnen
pro Person
ein auf Ihren Namen ausgestellter und für Ihren Reisetermin
gültigerSicherungsschein in Höhe des Reisepreises
im Original vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
TRAVELSAFE GmbH
Karl-Heinz Hess
Tel.: 0851-52153
travelsafe@t-online.de
----- Original Message -----
From: "markus werner" <ichsagsauchkeinemweiter@web.de>
To: <travelsafe@t-online.de>
Sent: Sunday, October 23, 2005 1:52 PM
Subject: fortuna holiday
hallo,
derzeit bietet die Firma Fortuna Holiday extrem preisgünstige Reisen an,
unter anderem New York für 299?. Laut meiner Recerchen ist diese Firma beim
Ihnen versichert. Ich würde gern wissen, ob die Firma reell ist, da in
Düsseldorf nur ein Namesnschild O.g. Firma zu finden ist, und als
Haupteigentümer eine agentur in New York genannt wird, die über Internet
aber nicht auffindbar ist.
Ich habe hier noch den Link zum internetauftritt der Fortuna:
http://fortunaholiday.de/index.php?id=40
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Werner
Sowie sich das Schreiben für mich anhört, scheint es noch überhaupt keine abgeschlossene Versicherung für Forunaholiday zu geben. Bei einer Anfrage bei Fortuna wurde mir mitgeteilt, daß die Scheine zur Zeit ausgegangen wären, es aber bald Ersatz gäbe..... Frage
Können Sicherungsscheine ausgehen?
Hier übrigens die Mail von Fortuna:
Sehr geehrter Kunde,
danke für die Info. Die Daten haben wir entsprechend geändert.
Aufgrund des hohen Buchungsaufkommen, mussten wir entsprechend
Sicherungsscheine
bei unserer Versicherungsgesellschaft nachordern.
Mittlerweile bin ich mehr als neugierig, was hinter diesem Unternehmen steckt. Werde euch auch weiterhin auf dem laufenden halten.
Sobald uns diese vorliegen, erhalten Sie umgehend Ihre Sicherungsscheine.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Weber
FortunaHoliday (Support)
------------------------------------
FortunaHoliday
Charlottenstr. 75
40210 Düsseldorf
Buchungshotline: 01805- 92 77 77 7
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von wonderwomen
Die Antwort bekam ich heute von Travelsafe:
Reiseveranstalter fortunaholiday
Wenn Sie mit einer Reisebestätigung und VOR einer 10%-igen ANzahlung (und nur dann) einen
auf Ihren Namen (pro Reisenden )ausgestellten Original-Sicherungsschein von Travelsafe/Gerling
in Höhe des gesamten Reisepreises erhalten, der an die Reisebestätigung angeheftet sein muss, dann ist der gezahlte Reisepreis abgesichert.
Mit freundlichen Grüßen
TRAVELSAFE GmbH
Die TRAVELSAFE GmbH hat doch vor Abschluss der Geschäftsbeziehung mit FH sicherlich deren Bonität und Geschäftsmodell durchleuchtet. Die werden doch mit FH
keine Versicherung abschießen, wenn FH nicht seriös arbeitet....
Vermutlich gibt es ein sehr sehr begrenztes Kontingent für diese Reise zu diesem Preis.
Es gibt aber auch sicher Möglichkeiten in deren AGBs auf Alternativen oder ähnliches zu verweisen, falls diese Kontingent erschöpft ist.
ZitatOriginal geschrieben von wonderwomen
Vglbare Angebote gibt es zur Zeit bei reisen.tchibo
wobei diese noch ihre Leistungen mit extras aufstocken und ab 5 tage sind betreffend new york. Diesen tip hatte mir die nette dame von holiday fortuna gegeben - und da wird mit der singapore airline (oder gleichwertig) geflogen
Warum hat sie dir diesen Tipp gegeben? Nehmen die für das 299€-Angebot keine Buchungen mehr an?
Warum hat sie dir diesen Tipp gegeben? Nehmen die für das 299€-Angebot keine Buchungen mehr an?