Zitat
Original geschrieben von Martin Kissel
Auch mündliche Verträge sind gültig. Zwischen Kaufleute sowieso, wie es aber bei einem Privatkunden ist, müßte ich erst nachsehen.
Jau, auch Privatleute können mündliche Verträge abschliessen, bis auf ein paar Einschränkungen in denen die schriftform vorgeschrieben ist, wie bei Grundstücken und Verträgen, die das ganze Vermögen betreffen oder so ähnlich.
Meist wird aber von den Unternehmen die Schriftform in den Vertragsbestimmungen vorgeschrieben, aber das hat nichts mit der Gültigkeit eines Vertrages an sich zu tun.
Bei Verträgen am Telefon gilt dann noch das 14 tägige Rücktrittsrecht wie bei Haustürgeschäften, heute ja alles noch mal speziell in dem "Teleabsatzgesetz" festgelegt.
Das Rücktrittsrecht läuft allerdings unbeschränkt weiter, wenn man nicht darauf hingewiesen wurde. Man könnte also einfach mal unter Hinweis auf das Ausbleiben einer entsprechenden Rechstbelehrung unter Hinweis auf das 14.t. RR kündigen, falls die entsprechenden Voraussetzugnen vorliegen.
Das Problem ist hier die Annahme und Nutzung des Händies, und das Bezahlen der Rechnungen über die gesamte "Vertragslaufzeit". Daher würde ich in einem ähnliche Fall auf jeden Fall auch hilfsweise konventionell und schriftlich kündigen, falls D2 eine Rechtsabteilung hat.
:p :cool:
Falls sich dieser Text anhört wie eine Rechtsberatung ist dieser Eindruck falsch, es ist keine und soll auch keine sein, es handelt sich lediglich um wilde Spekulation und haltlose Vermutungen!