Beiträge von Gregor

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    *lol*
    Das ist doch eine wunderbare Definition von Rechtsberatung. ;) :D


    Mist, stimmt, daran muss ich noch feilen! :rolleyes:




    Für die Inhalte wird keine Gewähr übernommen, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Inhalte zur ersten Information dienen und keine Rechtsberatung darstellen!


    besser? :cool:

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Auch mündliche Verträge sind gültig. Zwischen Kaufleute sowieso, wie es aber bei einem Privatkunden ist, müßte ich erst nachsehen.


    Jau, auch Privatleute können mündliche Verträge abschliessen, bis auf ein paar Einschränkungen in denen die schriftform vorgeschrieben ist, wie bei Grundstücken und Verträgen, die das ganze Vermögen betreffen oder so ähnlich.


    Meist wird aber von den Unternehmen die Schriftform in den Vertragsbestimmungen vorgeschrieben, aber das hat nichts mit der Gültigkeit eines Vertrages an sich zu tun.


    Bei Verträgen am Telefon gilt dann noch das 14 tägige Rücktrittsrecht wie bei Haustürgeschäften, heute ja alles noch mal speziell in dem "Teleabsatzgesetz" festgelegt.


    Das Rücktrittsrecht läuft allerdings unbeschränkt weiter, wenn man nicht darauf hingewiesen wurde. Man könnte also einfach mal unter Hinweis auf das Ausbleiben einer entsprechenden Rechstbelehrung unter Hinweis auf das 14.t. RR kündigen, falls die entsprechenden Voraussetzugnen vorliegen.
    Das Problem ist hier die Annahme und Nutzung des Händies, und das Bezahlen der Rechnungen über die gesamte "Vertragslaufzeit". Daher würde ich in einem ähnliche Fall auf jeden Fall auch hilfsweise konventionell und schriftlich kündigen, falls D2 eine Rechtsabteilung hat.



    ;) :p :cool:




    Falls sich dieser Text anhört wie eine Rechtsberatung ist dieser Eindruck falsch, es ist keine und soll auch keine sein, es handelt sich lediglich um wilde Spekulation und haltlose Vermutungen!


    Das GSM Roaming gibts noch zwischen weiteren Netzen, so bei t-mobile D und t-mobile NL, dann noch bei in A und noch einigen anderen...

    Zitat

    Ich meine unter vertragskündigung durch mobilcom versteht man ja wohl selbstverständlich auch, dass ich dann nix mehr zahlen muss.


    Du hättest vielleicht den Abschnitt über Kündigung in den AGB noch zu Ende lesen können:


    2.6 Mit der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Der Kunde hat alle bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehenden Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

    Zitat

    Original geschrieben von hans_86
    @ Gregor: na gut, überzeugt. Dann hatt das Fax eben jemand bei Mobilcom verschlampt.


    Interessant: Meine Anfrage nach neuen Handys hab ich eine Woch vor Kündigungsfrist abgeschickt, aber die Angebote kamen erst zwei Wochen nach Kündigungsfrist. Hilft mir das weiter?


    Ja, das hilft Dir bei der Erkenntnis, dass Mobilcom offensichtlich nichts verkaufen will.


    Jetzt mal im Ernst, was meinst Du, wer sich noch an 24 Monatsverträge halten würde, wenn man da so leicht rauskäme wie Du es jetzt forderst?


    Und nicht vergessen, Deinen neuen Vertrag zu kündigen. Ich kündige meine Verträge immer gleich schon nach ein paar Monaten, dann hab ich genug Zeit noch 7 mal an die Kündigungsbestätigung zu erinnern. Und die Kündigung am Ende zurücknehmen und den Vertrag verlängern kann man immer noch.

    Zitat

    Gregor Vertrag gekündigt, aber Schadensersatz an Mobilcom zahlen. Das ist schon ganz schön dreist, abgesehen davon, dass meine Aktion auch nicht gerade fein wäre. Können die sich das einfach so erlauben? Ich meine unter vertragskündigung durch mobilcom versteht man ja wohl selbstverständlich auch, dass ich dann nix mehr zahlen muss.


    Wie jetzt, der Schaden besteht doch mindestens in der Höhe der entgangenen Grundgebühr, auf deren Zahlung ein vertraglicher Anspruch besteht.
    Eigentlich ein ganz normaler Vorgang, was gibts da gross zu verstehen. :confused:


    Und wie willst Du ein Fax durch einen Fehler im Telefonnetz an eine andere Nummer senden, und dann meldet sich da auch noch ein anderes Faxgerät, und dieses andere Faxgerät meldet sich natürlich auch noch mit der Kennung von Mobilcom und gibt dir dann denn Status OK.

    Re: kündigungsfrist verpennt - kennt ihr Möglichkeiten trotzdem zu kündigen?


    Zitat

    Ist's wirklich so einfach: Ankündigen->Zahlung einstellen->Mobilcom kündigt->Ich happy ?


    Noe, im Normalfall bedeutet dies, dass Mobilcom kündigt, aber du natürlich die Grundgebühr weiter zahlen musst als Ausgleich. Bzw. auf einmal als Ausgleich des entstandenen Schadens, unter Umständen auch mehr, wenn MC weiteren Schaden nachweisen kann. Hilft also nicht wirklich. Steht auch meist so in den AGB drin, ein wenig verklausuliert, aber in der Sache eindeutig...


    Aus wichtigem Grund bedeutet z.b. dass der Provider kündigen kann, wenn GSM in Deutschland verboten würde. Oder Du kannnst kündigen, wenn Dir vom telefonieren die Ohren abfallen.
    :rolleyes:
    Kein wichtiger Grund ist im Regelfall, wenn man den Kündigungstermin verpasst hat. ;)