Beiträge von igel-online


    Kommt darauf an, ob die Kunden ein Langzeitgedächtnis haben. In dieser Beziehung habe ich ein Gedächtnis wie ein Elefant, so eine Nummer würde ich o2 nicht verzeihen.


    o2 geht aber anscheinend nach dem Motto vor "Ist der Ruf erst ruiniert...".


    Ich hoffe wirklich, dass der Imageschaden für o2 größer ist als der betriebswirtschaftliche Aspekt und hier Kunden langfristig bzw. für immer verloren gehen.

    Habe mich gerade mal bei o2 eingeloggt und finde folgendes dort:




    Ist dieser Text Standard oder schon der "Vorbote des drohenden Unheils"?

    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    und Merkel lacht nach dem 4:4 auf der Tribüne, weil sie sich ja königlich unterhalten fühlt...


    Alles ohne Worte. Jetzt können wieder "es fehlen die echten Kerle"-Vorwürfe gerne kommen.


    Merkel hat sich gefreut weil sie mal für 90 Minuten nicht die größte Lusche im Stadion war... :D

    Zitat

    Original geschrieben von mastaplan2k2
    Ich find da nur ein Angebot in Höhe von 33 inkl. Versand.


    Auch als Naviersatz ist es doch auch durchaus brauchbar oder?


    Frage: Hat es auch die WLAN Hotspot Funktion?


    24,99 €, siehe Link für die schwarze Version aus dem ersten Posting.


    Als Navi vollkommen ausreichend, ich navigiere momentan nur noch mit dem Vorgänger 845.


    WLAN Hotspot Funktion habe ich nicht getestet, aber laut Teltarif funktioniert auch dieses.

    Nach einer halben Stunde hatte ich den Papp auf. Mit einer fiesen Erkältung ans Bett gefesselt habe ich mir dann lieber die x-te Wiederholung von "Das Vermächtnis der Tempelritter" und "Die purpurnen Flüsse" angesehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Definitiv – woher weißt du das so genau?


    Ich lege die Aussage des TE zugrunde. Kein Halteverbot, nur gegen die Fahrtrichtung geparkt. Wie will die Nachbarin hier eine außerordentliche Sichtbehinderung bzw. Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten zu einem "richtig" herum abgestelltem Auto konstruieren?


    Die Trulla sollte besser noch einmal zur Fahrschule. Da würde man auch lernen, dass man beim Ausparken eine besondere Sorgfaltspflicht hat.


    Zitat

    Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.