Das stimmt natürlich mit dem frühzeitig kündigen. Ich hab mir sogar extra ne Tabelle gemacht, wie lang meine Verträge laufen, habs aber trotzdem verbummelt, obwohl es nur 3 Verträge sind ...
Naja, muss ich halt Lehrgeld bezahlen ...
Beiträge von KillingZoe
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Ich schließe mich hier mal an mit einer VVL eines Genion M in eine MobileFlat. Ggf. mit Internet Pack M
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Hallo!
Ich habe vor ca 2 Jahren einen Web n Walk Plus bei TM Mit 9,- Euro abgeschlossen. Leider habe ich jetzt die rechtzeitige Kundigung verpasst. Nutzen tue ich diesen Vertrag nicht.
Da ich jetzt noh ein weiteres Jahr gebunden bin wäre es natürlich Klasse in einen Tarif mit weniger GG zu wechseln - solange das nicht mit einer Vertragsverlängerung verbunden ist. (bin Student)
Alternativ bin ich natürlich auch mit einem TM Mitarbeiter glücklich der hier mit liest und mir den Vertrag auf Kulanzbasis doch jetzt schon meinen Vertrag beenden kannDanke euch!
Greets Mo
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Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann ist die Gewährleistung an den Käufer gebunden. Ist das nicht eigentlich Quatsch und es wäre viel besser, wenn die Gewährleistung ausschließlich an das Gerät und nicht an eine Person gebunden ist. In der Praxis ist das ja quasi so, weil 1. auf Rechnungen meist kein Name drauf steht und 2. die allermeisten Händler kulant sind. Nichtsdestotrotz wäre da wohl eine Gesetzesänderung nicht verkehrt, um die Rechte des Kunden zu stärken bzw. eigentlich nur "normal" zu machen - oder macht diese Regelung in anderen Bereichen Sinn?
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Danke für eure Antworten!
Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir - wie leider nicht so vielen - bekannt. Mich wundert aber, dass die Gewährleistung nicht ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden kann! Bei eBay und Co. werden so unglaublich viele gebrauchte Waren gehandelt. Sind alle Verkäufer einfach nur kulant, oder gibt es da evtl. schon Gerichtsurteile? Bzw. Wie will die Verkäufer denn wissen, ob ich der Käufer bin, wenn auf der Rechnung keine Name drauf steht und Bar gezahlt wurde?
Ich bin geschockt :o
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Hola!
Meine Freundin hat ein Handy in der Bucht von einer Privatperson gekauft. Die Rechnung von O2 war dabei vom Oktober 2009. Nun kam es zum Reperaturfall und der O2-Hotline-Mensch hat gesagt, dass meine Freundin eigentlich gar keinen Gewährleistungs- /Garantieanspruch hätte und O2 das Handy nur auf Kulanz repariert/austauscht.
Ich konnte dem Hotliner leider nichts entgegnen, weil ich mir unsicher war, wie denn da die Rechtslage ausschaut. Aber es kann doch nicht sein, dass ein Händler den Gewährleistungsanspruch ablehnt, nur weil die Rechnung auf einen anderen Namen lautet!Wäre über fundierte Aussgen dankbar
Greets Mo
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Ich weiß zwar nicht ob das noch geht, aber es gab mal die BWHZ (= Bundesweite Homezone). Wobei man 2 Sim-Karten nutzt, die eine Simkarte immer in der Homezone liegen lässt und die Rufumleitung auf die 2. (Haupt-) Simkarte einstellt. So kann man in ganz D unter der Festnetznummer erreicht werden. Die Netzinterne Rufumleitung kostet bei O2 aber inzwischen was. Bei Debitel war oder ist die Netzinterne Rufumleitung kostenlos, da weiß ich nicht genau wie es jetzt aussieht.
Aber suche einfach mal hier oder bei google nach "BWHZ" -
Kann inzwischen der ein oder andere was zur Akkulauszeit sagen?
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Würde mich auch interessieren
, leider findet man kaum/keine Details
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Schau Dir mal die Motorolas an, die haben nicht nur recht lange Standby Zeiten, sondern auch gute Akustik und Empfangsleistungen. Speziell fällt mir das K1 oder K3 ein. Ob die nen USB Anschluss haben - keine Ahnung. Oder Nokia 6650?
Greets Mo