Beiträge von mane26

    Hallo.


    ich hätte gerne ein Angebot zum O2 Mobilcom Debitel Inklusivpaket 100 mit 4 € Grundgebühr (ein Vertrag) und dazu ein Alcatel OT 991D.


    Sollte eigentlich ohne Zuzahlung klappen, wenn bei ebay sogar das Samsung Galaxy Ace ohne Zuzahlung angeboten wird...


    Vielen Dank



    Eine kleine Zuzahlung würde ich ja leisten...

    Zitat

    Original geschrieben von pons
    Warum redet Ihr den Anbieter klein? Für Ihn sprechen 100 Prozent bei Ebay!


    pons


    Ist das Dein Ernst?! Wann gibt man eine Bewertung ab? Nachdem die Karten und der Tv geliefert wurde oder ein Jahr danach, wenn Du die Zahlungsaufforderung im Briefkasten hast? Eben. Den Tv wird er liefern und dann bewertet man ihn gut.
    Natürlich kann es sein, dass diese Strafzahlungsgeschichte nur deklaratorisch ist, aber die Drohung steht zumindest im Raum.


    Wer blauäugig ist, sollte dieses Angebot nicht wahrnehmen.


    Im Übrigen wiederhole ich nochmals meine martialische Äußerung: diszipliniert oder kampfbereit sollte man sein - oder freundlicher: streitbereit.

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Ja und? NB / Provider haben diesen Tarif ja auch ausdrücklich ohne Zugabe vorgesehen - wenn man eine nur dann bekommt wenn man auf die Vertragsbedingungen des Händlers für die Gewährung dieser Zugabe eingeht, dann ist das absolut rechtens.
    Rechtmässig bedeutet übrigens noch lange nicht, dass es auch gut oder günstig ist.


    Du erhältst die Zugabe aber nicht erst nach 12 Monaten, sondern sofort und wenn Du Dich an die starren Vorgaben nicht hältst, musst Du sogar Schadensersatz bezahlen.
    Dann hast Du viermal Anschlussgebühren bezahlt und musst für den TV mehr zahlen als auf dem freien Markt.
    Das Problem ist doch, dass der Händler eine Rückabwicklung mit dem Provider wegen Nichtnutzung des Vertrages im Innenverhältnis fürchtet.
    Da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder gibt es eine wirksame Regelung, die bei Nichtnutzung Rückabwicklung vorsieht, dann darf er keinen Tv anbieten, sondern muss so kalkulieren, dass er auch die eine oder andere Rückabwicklung und Streichung seiner Provi tragen kann.
    Oder aber - und so wird es in den meisten Fällen sein - der Rücktrittswunsch des Providers ist schlichtweg rechtswidrig, aber der Händler wehrt sich hiergegen nicht ausreichend, sondern wälzt das Risiko auf den Kunden ab. Und das ist m.E. nicht rechtens.
    Im Übrigen weiß der Händler, dass kaum ein Mensch vier identische Handyverträge braucht. Insofern legt er selbst die Gefahr eines Vertragsbruches. Und daran soll er dann sogar uU doppelt kassieren: Provi und den Gewinn für den TV? Wohl kaum.

    Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    Leuts der Händler greift in den Mobilfunkvertrag doch gar nicht ein - er definiert nur den Kaufvertrag über das Gerät. Und ein Kaufvertrag "Toshiba 32" für 120 €, wenn Käufer Bedingung XY erfüllt, sonst 290 €" ist sicherlich möglich, sofern die Bedingung nicht sittenwidrig ist und das ist hier nicht der Fall. Ob es eine überraschende Klausel ist? Denke nein, da es nunmehr genug Verträge mit Mindestnutzung am Markt gibt.


    Mindestnutzung ist aber etwas anderes. Dann zahlst Du pauschal diese Mindestnutzung auch wenn Du nicht telefonierst. Aber Du mußt doch deswegen nicht den Kaufpreis erstatten ?! Hier sollst Du verpflichtet sein, den Vertrag - oder besser: alle vier Verträge - 12 Monate lang Monat für Monat zu nutzen. Was wäre eigentlich, wenn ich einen Monat gar nicht telefoniere und einen Monat für 60 €, er aber dann trotzdem den Tv erstattet haben möchte? Wäre das gerecht?
    Wohl kaum. Du kannst da gerne die Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturklauseln heranziehen. So eine starre Regelung hält im Verbraucherrecht selten.


    Und denk mal bitte daran, dass der Händler nicht den Einkaufspreis als Schadensersatz geltend macht, sondern sodann das Gerät mit Gewinnspanne verkauft.

    Die Wirksamkeit ist durchaus fraglich.
    Es ist überraschend, dass Du verpflichtet sein sollst, mit einem Vertrag zu telefonieren.
    Normalerweise gibt ein Vertrag einem nur das Recht, telefonieren zu dürfen.
    Wenn man eine Mindestnutzung sicher stellen möchte, muss man das halt so regeln. Aber eine Art Vertragsstrafe ist schon krass. Zumal eine Rückzahlung der Anschlussgebühren nicht vorgesehen ist. Wenn Rückabwicklung, dann konsequent mit Rückgabe des TV samt Wertausgleich oder es wird nur der Einkaufspreis ersetzt.


    Der Vertrag enthält ja auch keine Ausweichmöglichkeiten, sondern enthält eine starre Regelung. Was ist, wenn du im Krankenhaus bist?


    Wer diesen Vertrag schließt, sollte entweder diszipliniert sein oder kampfbereit

    Hallo. Suche einen LCD-TV mit mindestens 75 cm-Diagonale und günstigem Handyvertrag, d.h. mit niedrigen Fixkosten (MU, Paketpreis, Mindestnutzung, GG insgesamt keinesfalls höher als 14 €/ Monat). Die Gesprächsgebühren müssen nicht günstig sein.
    Freue mich auf Angebote.