Re: Re: Rechtsanwalt "light" - wie billig an jurist. Geschreibsel
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Original geschrieben von ChickenHawk
Tip 1: Anfrage anständig formulieren... "Geschreibsel, Geblubber..."
"Nicht öffentlich" sind bestimmt nicht die Formulierungen die irgendwen der juristisch bewandert ist annimieren Dir zu helfen.
War schon spät gestern, aber die Formulierung Geschreibsel oder Geblubber war ernst gemeint. Ich wollte damit auf die gesuchte Qualität ausdrücken. Mit "nicht öffentlich" meine ich einfach nur, dass ich die Aufgaben einschliesslich der Antworten nicht offen legen will.
In einfachen Worten: Gibt es ein my-hammer für solche Sachen?
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Zum einen klingt es nach: "Ich brauche AGB in denen ich 2 Sätze mit Abzockkosten verstecken kann"
Genau dann würde ich mir rechtssichere AGB von einem Anwalt formulieren lassen. Ich halte AGB nach wie vor für absolut sinnlos, wenn man nicht gerade ein grosses Geschäft betreibt.
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und zum anderen ist die Art und Weise wie Du über die Arbeit derer sprichst von denen Du Unsterstützung haben willst völlig daneben.
Weil ich deren Unterstützung in diesem Fall nicht suche und weil ich natürlich etwas angesäuert bin.
Aber vielleicht noch mal explizit: Ich benötige regelmässig kleinere Schreibarbeiten. In anderen Bereichen greife ich auch zunehmend auf Dienstleister zurück und würde auch gerne diese Arbeiten auslagern. Wenn ich hier z.B. einen Kunden habe, der auf einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag besteht, obwohl jener ihm wahrscheinlich weniger Rechte zusichert, als es ohne diesen der Fall wäre (nur Angebot, Rechnung, keine AGB), dann frisst dass schon eher zwei Stunden, bis ich das fertig habe. Die Individualisierung besteht meist nur aus einem Satz wie die Übergabe (technisch) vorgenommen wird oder welche Rechte übertragen/bicht übertragen werden.
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Gehst Du auch in die Kneipe und wunderst Dich wenn die Bedinung nicht reagiert wenn Du sagst: "Ey Tellertaxi schieb mir mein Fritten rüber..."?
In der Kneipe sagt Dir die Bedienung aber auch nicht, ja vielleicht bekommen Sie ein Bier, vielleicht auch nicht, kommt auf die Laune des Wirtes an, aber bezahlen müssen Sie auch den Weg den ich zur Arbeit gefahren bin...
Übrigens, vielen Dank für Deine Antwort, falls dass im Rahmen meiner thematischen Unzufriedenheit nicht ersichtlich ist.