z.B so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben zum Ende des Jahres 2006 die Preise für Sonderrufnummern zum Teil erheblich erhöht. So kostet zum Beispiel die 01805-Nummer jetzt statt 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. Bei einer Preiserhöhung sind Sie verpflichtet, mich über die Erhöhung zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung einzuräumen, wenn Sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.
Sie haben diese Information unterlassen und ich habe erst jetzt von der Preiserhöhung erfahren.
Ich bin nicht bereit, diese Preiserhöhung zu akzeptieren und mache hiermit gemäß § 314 BGB mit sofortiger Wirkung zum heutigen Datum, 19.07.2007, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Parallel verweise ich auf das Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg (Az. 237 C 58/07), welches ich als Anlage in Kopie beifüge.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung zum ... und überweisen Sie mir bestehendes Guthaben auf mein Ihnen bekanntes Abrechnungskonto ... bei der ... – beides erbitte ich innerhalb 14 Tagen ab heute.
Desweiteren entziehe ich Ihnen hiermit die Ihnen bei Vertragsschluss erteilte Abbuchungsermächtigung und verweise darauf, dass, sollten Sie nach meiner Sonderkündigung (widerrechlich) weiterhin Abbuchungen vornehmen, ich diesen umgehend widersprechen werde. Die Gebühren dieser Rücklastschriften gehen zu Ihren Lasten.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass, wie genannt, die Forderungen ab Datum meiner Sonderkündigung ... bestritten werden. Sollte wider § 20 IV BDSG und somit rechtswidrig dennoch eine Meldung bei Schufa, FPP Bürgel, Infoscore o.ä. folgen, kann und wird dies zwingend zivil- und strafrechtliche Schritte wegen Kreditgefährdung und jedweder sonst in Frage kommender Delikte ggü. der o2 Germany GmbH & Co. OHG, vertreten durch Herrn Jaime Smith, nach sich ziehen. Ich bitte dies zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen