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ja das finde ich auch sehr sehr seltsam!
Vorallem steht davon NIX in den AGB! Außerdem bezweifle ich das eine Kündigungsfrist von länger als 3 Monaten überhaupt zulässig ist!
könnte aber auch Tipfehler sein und sie meinten 32 Tage das macht mehr Sinn!
Auf jedenfall versuchen sie wie Simyo es ihren Kunden so schwer wie möglich zu machen!
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Nicht der Einzige Anbieter!
Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
Eine Portierung der Rufnummer ist nach Ablauf der debitel-light Karte möglich. Allerdings müssen Sie 132 Tage vor Ablaufdatum schriftlich bei debitel-light kündigen und den Antrag auf Portierung stellen. Die SIM Karte läuft 8 Montae ab Kaufdatum ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr debitel-light-Team
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ABer ich bleib dran mal sehn wie sich debitel-light anstellt!
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Ich versuche auch gerade meine Nummer von debitel-light zu eplus zu portieren!
Daher interessiert mich auch die Aussage zu simyo...
Nun haben wir ja gerade was zu den debitel-light AGBs gelesen!
Da möchte ich noch etwas zufügen!
1tens wird damit geworben dass es "keine Vertragslaufzeit" gibt!
desweiteren ist noch vollgendes aus den AGB zu beachten
Zitat
12.2. Um Sie vor einem Missbrauch der Portierungsmöglichkeit zu schützen, werden wir die für eine Portierung erforderlichen Handlungen außerdem nur dann durchführen, wenn Sie den mit uns geschlossenen Mobilfunkvertrag schriftlich oder elektronisch gekündigt haben. Eine solche Kündigung ist auch in Fällen der Vertragsbeendigung nach Ziff. 11.1 zur Durchführung der Portierung notwendig.
das heisst also das es auch eine andere Möglichkeit geben muss aus dem "Vertrag" (der ja keiner ist) herauszukommen und vorher die Rufnummer zu portieren was denkt ihr?
desweiter ist follgendes zu lesen:
Zitat
11.2. Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das kann doch nciht sein, dass die Kündigen dürfen udn der Kunde nicht!!
Zitat
11.4. Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund durch fristlose Kündigung zu beenden, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund für uns ist insbesondere gegeben, wenn Sie bei Vertragsschluss unrichtige Angaben machen, gegen Ihre Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.4, 4.5, 4.6, 4.7., 4.8 oder 4.9 verstoßen oder mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern sie einen Betrag von 55 Euro übersteigen.
Was für wichtige Gründe kann ich denn finden?