Beiträge von gerryH

    Nicht vernetzt! Nicht zu dem Preis!! Ist imho auch nicht erforderlich.
    Pflicht in Meck-Pomm sind Schlaf- und Kinderzimmer sowie der "Fluchtflur". Letzteres dürfte Deine kleine Diele sein, durch die Du ja mußt, wenn Du aus der Wohnung (flüchten) willst. In Deinem Fall also 2 RM.


    Gruß
    gerryH

    Noch ein Nachtrag zum Verfahren der WIRO:
    Nach erneutem Lesen des Artikels, bin ich mir über einen jährlichen Batteriewechsel nicht mehr sicher. Es soll wohl 9V Blöcke geben, die mehrere Jahre durchhalten sollen, dann aber auch deutlich teurer sind. Diese gedenkt die WIRO offenbar einzubauen.
    Jedenfalls ist der Batteriewechsel in den Betriebskosten enthalten, ganz gleich in welchen Zyklen das erfolgt. Auch in eigenen RM wäre bei handelsüblichen Alkaline ein Wechsel jährlich, spätestens alle zwei Jahre erforderlich und somit in den Kostenvergleich aufzunehmen.


    So, jetzt haben wir es aber.


    Gruß
    gerryH

    So Leute,
    jetzt habe ich mir etwas Arbeit mit nach Hause gebracht ;) .


    Zwei Dinge gilt es sauber zu trennen:


    1. Muss ein Mieter den Einbau von Rauchmeldern hinnehmen?
    2. Können die Wartungskosten auf die Betriebskosten umgelegt werden?


    Und dann gibt es noch eine Empfehlung für kingpin166, bezogen auf seine konkrete Situation bei der WIRO.


    Zu 1. : Solange wie es nach dem Landesbauordnungsrecht keine Pflicht zum Einbau von RM in Bestandswohnungen gibt, kann ein Mieter nicht dazu gezwungen werden, das zuzulassen


    Zu 2: Die Wartung der RM ist betriebskostenumlagefähig unter den Bedingungen, wie ich sie in den vorhergehenden Postings genannt habe. Sorry, wenn ich das hier nicht noch einmal runter ratter.


    In Mecklenburg-Vorpommern müssen alle Bestandswohnungen bis zum 31.12.2009 mit RM ausgestatte werden. Bei Neu- und Umbauten ist das sofort zu machen!! kingpin166 wohnt in Rostock. Also muss seine Wohnung bis zum besagten Stichtag mit RM ausgestattet sein.


    Die WIRO verlangt übrigens für eine 2-Raumwohnung nur 0,45€ monatliche Betriebskosten. Das ist deutlich weniger, als hier zunächst genannt wurde. Dafür wird aber jährlich die Batterie gewechselt. Defekte oder verschmutzte (Nikotin auf der Fotozelle) RM werden ausgewechselt.


    Die WIRO stellt es den Mietern frei, ob sie sich selber um die RM kümmern oder das Angebot der WIRO annehmen wollen. In der Septemberausgabe der Mieterzeitung gibt es einen entsprechenden Vordruck. Dort wird auch das ganze Thema RM gut erklärt.


    Noch eine Randbemerkung: Der VdW Rheinland Westfalen kommt in einer rechtlichen Einschätzung zum Schluss, dass überall dort, wo die Landesbauordnung RM vorschreibt, die Vermieter keinesfalls die Montage und Wartung den Mietern überlassen sollten, da die Verantwortung darüber dann zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters gehört und er dann in jede Wohnung müßte, um den Mieter auf den korrekten Betrieb der RM zu kontrollieren!! Das macht keiner, das kann keiner. Daher werden das die Vermieter, und insbesondere die großen Gesellschaften, selber in die Hand nehmen, in dem sie geeignete Dienstleister mit der Wartung beauftragen. Das kann man besser kontrollieren.


    Ich würde kingpin166 empfehlen, das von der Wiro machen zu lassen.


    Gruß
    gerryH

    Hallo kingpin166,
    anders herum wird ein Schuh daraus. Es geht nicht darum ob Du die Umlage verbieten kannst, sondern die Montage.


    Meines Wissens, kannst Du die Montage ablehnen. Dann können Dir (vielleicht mit Ausnahme der wenigen Cent für die Allgemeinflächen) keine Umlagekosten für die RM berechnet werden. Du hast ja dann keine, für die Deinem Vermieter umlagefähige Kosten entstehen würden. Allerdings habe ich hier jetzt keine Mietrechts"schinken" griffbereit. Es gibt dazu auch ein Gutachten des (ich glaube) GdW oder einem anderen Verband, in dem eindeutig gesagt wird, dass dort, wo noch keine gesetzliche Pflicht dazu besteht, Mieter eine RM-Installation nicht zulassen müssen. Wenn so ein Mieter kündigt, hat dann der Vermieter natürlich die Möglichkeit, die RM nachzurüsten und die Wohnung so anzubieten, mit den Betriebskostenumlagen für den RM.


    Ich kann Dir nur empfehlen, Deinem Vermieter eine ganz entspannte und höfliche Mitteilung zu machen, dass Du Dir selber 2!! RM installieren möchtetest, für dessen Wartung Du selber aufkommen möchtest. Zwei RM deshalb, weil auch einer im Flur hängen sollte, es sei denn, das Schlafzimmer wird von der Wohnküche aus betreten. Der Gedanke ist der, dass wenn in der Küche ein Brand entsteht, bereits der RM im Flur anschlägt, bevor die Rauchgase in das Schlafzimmer eingedrungen sind.


    Gruß
    gerryH

    Die Kosten für Miete, Leasing, Kauf oder Installation der RM sind NICHT umlagefähig. Lediglich die Kosten für die Wartung sind umlagefähig. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Vermieter Dir angekündigt hat, dass im nächsten Jahr die Wartung der RM unter den sonstigen Betriebskosten abgerechnet werden sollen.


    "Wartung" bedeutet, dass regelmäßige Wechseln der Batterie in Verbindung mit einem Funktionstest und ggf. Austausch defekter Geräte.


    Aus den vorgenannten Gründen rechnen wir das auch nicht über einen Modernisierungszuschlag (das wären diese 11%) ab.


    Wir halten es mit unseren Mietern so, dass wir niemanden zur Installation zwingen. Es gibt aber sehr wenige Mieter, die keine RM möchten (wir haben 11.000 Wohnungen).


    Bei 1€ monatlich wirst Du keine "vernetzten" RM installiert bekommen sondern Einzelgeräte, die aber vollkommen ausreichen.


    Ein RM je Wohnung dürfte eindeutig zu wenig sein!!! Es sei denn, Du wohnst in einer Einzimmerwohnung. Als Faustregel gilt, dass in jedem Schlafraum ein RM montiert wird. Darunter fallen auch Kinderzimmer. Außerdem ist in jedem Wohnungsflur ein RM zu installieren, sowie in den Treppenhäusern vor dem Dachboden und Kellerabgang.


    Die RM müssen übrigens an der Decke, möglichst im Schnittpunkt der Diagonalen, montiert werden - es gibt dazu eine DIN (wer hätte das gedacht :cool: )


    Wir habe seit zwei Jahren alle 11.000 Wohnungen mit RM ausgestattet. Seither konnten dadurch in zwei Brandfällen nachweislich (Aussage von Mietern und Feuerwehr) Menschenleben gerettet werden!


    Die Siftung Warentest hat im Jahre 2002 oder 2004???? RM gestestet. Seither sind weitere gut bzw. sehr gute RM auf den Markt gekommen.
    Auf der Homepage des VdS gibt es eine Übersicht aller derzeit geprüften RM.


    Gruß
    Gerhard