herkules0606: Wenn Du das Handy reklamierst und im Shop lacht man Dich dafür aus, dann lache zurück und bleibe hartnäckig.
Wenn die schlechte Tonqualität nicht netzbedingt ist - und das ließe sich ja mit einem anderen Handy nachweisen, dann liegt eindeutig ein Mangel vor. Selbst wenn alle 6500 Slider so grottig wären, müßstes Du damit nicht leben, denn es gibt so etwas wie einen Stand der Technik. Alle anderen Mängel würde ich ebenfalls ansprechen.
Anspruch auf einen Umtausch gegen ein Neugerät hast Du zunächst nicht. Dieses ist erst beim dritten erfolglosen Versuch einer Reparatur möglich. Dann hast Du einen Anspruch auf Wandlung (z.B. Geld zurück) oder auf ein Neugerät gleichen Typs. Allerdings sei Dir angeraten, Dich innerhalb der ersten sechs Monate darum zu kümmern. Danach bist Du in der Nachweispflicht, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestand - wie willst Du das machen. Ich kenne die Gepflogenheiten von Base nicht. Von großen Elektromärkten weiß man neuerdings, dass das im Gewährleistungsfall deren Masche ist. Nach sechs Monaten werden die Geräte dann ebenfalls gewandelt, allerdings könnte man von Dir eine (saftige) Nutzungsentschädigung für das "Altgerät" verlangen, wenn Du den besagten Nachweis nicht führen kannst.
Dieser rechtliche Aspekt ist in meinem Post jetzt ausführlicher geworden, als gewollt. Ich editiere das aber nicht.
Da ich diese Dinge auch nur als interessierter Verbraucher kenne und kein RA bin, solltest Du Dich im Ernstfall natürlich an kompetente Stellen wenden - z.B. an eine Verbraucherzentrale.
Gruß
gerryH