Beiträge von castellohimself

    Jaja, das neue Schuldrecht. Richtig ist es folgendermaßen:


    Beim sog. Verbrauchsgüterkauf (d.h. ein Privatmann kauft von einem Händler) gilt folgendes:
    1. Die Gewährleistungspflicht des Händlers für Mängel an einem neuen Gut (also auch einem neuen Auto) beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Die Gewährleistungspflicht kann nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden.
    2. Die Gewährleistungspflicht des Händlers für Mängel an einem gebrauchten Gut (also auch einem gebrauchten Auto) beträgt grundsätzlich auch 2 Jahre, kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Dies muß jedoch vereinbart sein, im Zweifelsfall natürlich schriftlich, ggf. im Kaufvertrag.


    In den Fällen 1. und 2. gilt in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum die sog. "umgekehrte Beweislast". Das bedeutet, daß davon auszugehen ist, daß das Gut den Mangel bereits ab dem Kauf hatte und dieser nicht erst nach dem Kauf entstanden ist. Der Händler muß dann nachbessern, wandeln oder beweisen, daß der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist.


    3. Beim Privatkauf (d.h. ein Privatmann kauft von einem Privatmann) gilt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Wird diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen - im Zweifelsfall schriftlich, ggf. im Kaufvertrag - so gilt die unter 1. beschriebene Gewährleistung.


    Vorsicht:
    Aus diesem Grund geben sich seit neuestem Händler als Privatleute aus.

    Zum 10.000sten mal


    Versicherungsvergleiche sind schwachsinnig weil die Tarifbedingungen und die Leistungen viel zu unterschiedlich sind. Besonders für Laien ist das undurchschaubar. Zumal gibt es ja nicht pro Versicherung nicht nur einen Tarif sonder häufig viele unterschiedliche Deckungskonzepte.
    Eine gute Versicherung ist eine Frage von guter Analyse und Beratung. Oder willst du im Schadenfall im Regen stehen?
    Gruß
    castellohimself
    Versicherungsfach- und Kaufmann (IHK) tätig im Außendienst der Allianz Versicherungs-AG

    Kfz-Versicherungsvergleiche nicht möglich


    Jaja, ich sag es gerne zum 1.000sten mal:
    Kfz-Versicherungsvergleiche sind nicht "auf einen Blick" nicht möglich. Es geht einfach nicht: Die Versicherer stricken ihre Tarife, Bedingungen und Merkmahle alle unterschiedlich.
    Dazu kommt noch, daß man u. U. hinzuziehen muß, daß bereits andere Versicherungsverträge existieren.
    Dann muß man noch die exakten Fahrzeugdaten (am besten die Schlüsselnummern kennen damit man auch das richtige Fahrzeug tarifiert. Dann muß man seine Schadenfreiheitsklasse in Haftpflicht und Vollkasko kenne. Ja, die Versicherer ordnen verschiedenen %-Nachlässe den SF-Klassen zu. Manchmal unterscheidet sich auch die Vollkasko-SF-Klasse von der Haftpflicht-SF-Klasse. Wer weiß das als Kunde schon?
    In einem online Tarifvergleich ist auch keine Vergleichbarkeit gegeben. Mann kann nicht pauschal sagen: "Aha die XYZ-Versicherung ist ja 20% teurer." Glaubts mir bitte!


    Eins noch:
    Frag Dich, was Dir wirklich wichtig ist: Eine 5% höhere Prämie oder im Schadenfall (womöglich mit Verletzten oder Totalschaden) alleine dazustehen?
    Gruß
    castellohimself
    Versicherungskauf- und Fachmann (IHK), tätig im Außendienst der Allianz Versicherungs-AG

    Ich fahre im Sommer mit zwei Kumpels auf einen Campingplatz ohne Strom. Wir bräuchten einen kleinen und absolut leisen Stromgenerator für 220 Volt. Kraftstoffart ist egal.
    Wo kann ich mir so einen leihen oder mieten? Hab schon lange im Internet geforscht aber die dort angebotenen Geräte sind entweder viel zu stark, zu teuer oder zu laut. Hab weder was bei Camping- Freizeit- oder Heimwerkerbedarf gefunden, noch bei Baumaschinen.
    Hat jemand eine Idee? Einen zu kaufen ist uns für die kurze Zeit ein bißchen zu teuer (Bei Ebay ca 250 €).

    Lastschriftermächtigung


    Wenn die von Dir ne Lastschriftermächtigung haben (gültig oder nicht, gefakt oder echt) und die buchen (Deiner Meinung nach) ungerechtfertigter Weise was ab, dann kannst Du dich von Deiner Kohle verabschieden. Du müßtest erstmal Kontakt zu dem Unternehmen bekommen, dann nachweisen daß die keine Einzugsermächtigung hatten und dann das Geld zurückfordern. Jede Wette Du kriegst es nie wieder. Firmensitz im Ausland, unbekanntes Unternehmen, mitlerweile in Konkurs etc.

    Fristen - Karenzzeiten in der RS-Versicherung


    Thema Versicherungen und Vorsorge und wie immer wird pauschalisiert, sowie Halb- und Falschwissen verbreitet.


    Geh mal zu einem Allianz-Berater Deines Vertrauens, der klärt Dich über Karenzzeiten bei den RS-Produkten sowie dem Leistungsspektrum auf. Eine pauschale Darstellung a la "Ey da musse imma 3 Monate warten." ist nämlich falsch. Bitte verzeiht mir, daß ich jetzt nicht in die Details einsteige.


    Gruß castellohimself
    Versicherungskauf- und fachmall (IHK), tätig im Außendienst der Allianz

    Ich habe beim P800 in dem im Lieferumfang vorhandenen Schachspiel einen lustigen Bug entdeckt:
    Es gibt beim Schach die Regel des Bauerntausches: Schafft man es mit einem Bauern einmal über das Spielfeld zu laufen, so darf man ihn gegen eine bereits geschlagenen Figur eintauschen.
    Beim zweiten Bauerntausch innerhalt eines Spiels fiel mir auf, daß ich die Dame, die ich bereits durch den ersten Bauertausch wieder ins Spiel geholt hatte nochmal wählen kann. Ich hatte dann also zwei Damen im Spiel! Ich hab dann noch zwei Bauern durchgebracht und beide wieder gegen Damen getausch und hatte somit VIER Damen im Spiel, die auch alle die gewünschten Züge machten.
    Falls das eine Regel sein sollte die ich noch nicht kenne so klärt mich auf, aber ansonsten finde ich diesen Bug ganz witzig.


    Anmerkung:
    Das beschriebene Spiel habe ich übrigens gewonnen...:D

    Euer Versicherungs- und Vorsorgeberater klärt auf:


    Die meisten Versicherungsunternehmen haben diese Regelung, das ist richtig.
    Es gibt auch nocht die Möglichkeit den Beginn der Versicherung (sog. technischer Beginn) zurückzuverlegen. Das geht bei den meisten Versicherern bis zu 3 Monate. Das bedeutet folgendes:
    Du kaufst Dir Dein Auto nicht vor dem 01.07. sondern zB erst am 25.09. Dann ist es möglich, daß die Versicherung bereits am 01.07. anfängt. Du zahlst dann zwar rückwirkend Beiträge in die Versicherung ein (auch für die Zeit wo Du Dein Auto noch garnicht gehabt hast), dafür kommst Du aber zum 01.01. in die besseren Prozente.