Beiträge von castellohimself

    Hallo Ihr alle,
    ich hab einen ca. 5 Jahre alten Laptop, an den ich eine externe Tastatur und Maus anschließen will.
    Das Gerät hat leider nur eine PS/2 und eine USB Schnittstelle. PS/2 ist durch einen GPS-Satelitenempfänger blockiert.
    Deshalb hab ich mir ein USB --> 2 mal PS/2 Adapterkabel gekauft und Maus+Tastatur dran angeschlossen.
    Die Maus - die ohnehin einen USB-Anschluß hatte funktioniert (die geht jetzt von USB nach PS/2 und wieder nach USB), die Tastatur leider nicht.
    In der Beschreibung des Notebooks finde ich leider keine Lösung.
    Evtl. ist es ein BIOS Problem. Wie komm ich aus Win 98 da rein und was muß ich da umstellen?

    Euer Berater für Versicherung, Vorsorge und Vermögen klärt auf:


    Arghhhhh! Hier kommt was richtig ist:
    Viele der bisher gemachten Aussagen sind korrekt, einige nicht. Was Du erreichen willst ist doch, daß Du Halter des Fahrzeuges wirst (kann ich verstehen, is ja auch Deine Karre und von den Knöllchen soll Mama halt nix mitkriegen), gleichzeitig willst Du aber auf dem Schadenfreiheitsrabatt (die sog. Prozente) Deiner Mutter fahren.
    Da Du ja Fahranfänger bist und damit laut Statistik zur Fahergruppe gehörst, welche die meisten Unfälle verursachen wäre es ein Ding der Unmöglichkeit, dir einen hohen Schadenfreiheitsrabatt zu gewähren. Du hast Dir schließlich noch keinen schadenfreien Jahr erfahren.
    Also sagen die meisten Versicherer, daß der Halter des Fahrzeuges Deine Mutter sein muß, wenn der Wagen auf Ihre Prozente läuft. Die Versicherung geht dabei davon aus, daß Deine Mutter dann auch hauptsächlich den Wagen fährt und nicht Du.
    Daß Du Fahrzeughalter und Deine Mutter Versicherungsnehmerin wird ist grundsätzlich bei jeder Versicherung möglich. Die meisten sträuben sich jedoch dagegen, weil Du ja dann auf Prozenten fährst, die für Dich nicht gerechtfertigt sind. Die Versicherung gewährt Dir also einen Nachlass aufgrund schadenfreier Jahre. Die schadenfreien Jahre hast aber nicht Du dir verdient. In diesem Fall entspricht die Versicherungsprämie nicht dem Risiko. Du bist aufgrund der Statistik ein hohes versicherungstechnisches Risiko, zahlst dann aber aufgrund der Prozente nur einen kleinen Beitrag. Das paßt halt nicht zusammen.
    Was Du willst die die sog. Halter-Versicherungsnehmerregelung. Möglich ist die allemal bei allen Versicherungen, ob Deine das macht hängt von der Kundenbeziehung und Deinem Verhandlungsgeschick ab.

    Zu einem BA-Studium (sog. duales Studium) kann ich dir auch raten. Hab ich gemacht an der BA in Ravensburg. Habs aber nach 2 Semestern aufgegeben weil ich zu lernfaul war und vor allem weil ich wieder zurück ins Rheinland wollte. BAs gibts nämlich nur in BaWü.
    Ich kann dir aus weiterer pers. Erfahrung den Versicherungskaufmann ans Herz legen. Das ist relativ anspruchsvoll, für jemanden mit durchschnittlichem IQ jedoch problemarm zu bewältigen. Falls Du dich dafür näher interessierst such Dir auf jeden Fall ein großes und bekanntes Unternehmen.

    Ich möchte dazu nur sagen, daß ich zusammen mit einigen 1,0 er Abi gemacht habe. Einige sind im Studium abgekackt andere habe ihre Ausbildung abgebrochen weil sie menschlich mit den Kollegen nicht klar kamen.
    Wenn er ein echter Überflieger ist, schön für Ihr. Da soll er sich ein nette Unternehmen suchen und speziell für dieses Studieren (sog. Duale Studiengänge o.ä.)
    Ich will nur zur Vorsicht mahnen!

    Ich erklärs immer wieder gerne...


    Ja, das sog. Gewährleistungsrecht hat sich geändert die Regelungen sind nun Folgende:


    1. Beim Verbrauchsgüterkauf (zu Deutsch: ein Privatmensch kauf etwas von einem Händler) muß der Händler 2 Jahre Garantie geben (genauergesagt: Der Händler haftet für Mängel des Gerätes, die innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum auftreten). Der Händler kann jedoch diese Garantiezeit auf 1 Jahr vertraglich verkürzen. Interessant dabei ist, daß innerhalb des ersten Jahres (oder war es innerhalb der ersten 6 Monate??) die sog. "umgekehrte Beweislast" gilt. Das heißt, daß man davon ausgeht, daß die Ware einen Mangel bereits seit Herstellung hatte, wenn die Ware innerhalb des ersten Jahres (resp. innerhalb der ersten 6 Monate) einen Mangel aufweist.


    2. Bei Geschäften zwischen Privatleuten darf die Garantiezeit vertraglich komplett ausgeschlossen werden. Wird nicht über eine Garantie vereinbart so garantiert der Verkäufer also die Mangelfreiheit der Wahre für 2 Jahre. Deshalb: Jegliche Gewährleistung (=Mängelhaftung) immer ausschließen!!!

    Ja da haben wir ja wieder alles Wissenden versammelt.


    Richtig ist bisher nur Folgendes:
    Ob Du Deinen Hausrat absichern willst ist letztendlich Deine eigene und ganz persönliche Entscheidung. Stell Dir einfach mal die Frage wie wichtig Dir Deine Gegenstände sind und wie schlimm es für Dich währe wenn Du einige oder alle neu kaufen mußtest.


    Bei der Wahl des Anbieters kann Dir wohl niemand helfen. Ich sage nur eines: Eine Versicherungs ist wie ein Airbag. Man weiß nur daß er da ist, ob er funktioniert sieht man erst im Schadenfall.
    Bei Hausratversicherungen gibt es zwei Systeme:


    1. pro qm werden 650 € Versicherungssumme vereinbart (bei normaler Ausstatung) das sind bei Dir also etwa 34.500€ Versicherungssumme (incl. einem Wertsachenanteil von etwa 20% (variiert nach Anbieter)). Wenn Du dich auf die 650€ pro qm einläßt gewährt Dir die Versicherunge einen sog. "Unterversicherungsschutz". Was bedeutet das? Stell Dir vor Dein Hausrat hat einen tatsächlichen Gesamtwert von 50.000€. Jetzt brennt es bei Dir und 5.000€ verbrennen. Du hattes jedoch nur eine Versicherungssume von 25.000€ vereinbart, also nur die Hälfte des tatsächlichen Wertes Deinen Hausrates abgesichert. In dieser Konsequenz erstattet Dir die Versicherung auch nur die Hälfte des tatsächlich entstandenen Schadens, also 2.500 €. Hast Du jedoch den "Unterversicherungsschutz" wird im Schadenfall nicht geprüft ob Du unterversichert bist, daß heißt also der Gesamtschaden wird ohne Prüfung komplett erstattet, auch wenn Du Dir inzwischen eine Einrichtung mit deutlich höherem Wert gekauft hast.


    2. Du machst Eine Haushaltsinventur und ermittelst den Wert, was es Dich kosten würde, ALLE Gegenstände in Deiner Wohnung HEUTE NEU zu kaufen. Dies vereinbarst Du als Versicherungssumme. Es könnte ja tatsächlich sein, daß der Neuwert aller Gegenstände in Deiner Wohnung tatsächlich deutlich unter den o.g. 34.500€ liegt. Ich kann es mir nur nicht vorstellen.


    Als Klausel rate ich Dir dringend Überspannungsschäden einzuschließen. Überspannungsschäden sind Schäden die in Folge einer Überspannung in elektrischen Leitungsnetz der Wohnung/des Hauses auftreten und dabei alle elektrischen Gerät zerstören, die an dem Leitunsnetz angschlossen sind. Die passiert insbesondere bei Blitzeinschlag. Aus meiner Berufspraxis kann ich über Blitzableiter und sog. Blitzschutzsteckdosen etc. nur lagen. Für die Dinger interessiert sich kein 20.000 Volt Blitz. Der reißt auch mal gerne die Leitungen aus der Wand.
    Solltest Du ein teures Fahrrad haben rate ich Dir außerdem die Klausel Fahrraddiebstahl einzuschließen.


    Nun lieber Kandidat, jetzt mußt Du dich entscheiden...
    Gruß
    castellohimself
    Versicherungsfach und -kaufmann

    Ich wollte eDoom installieren und hatte auch schon die Wads auf den Speicherstick kopiert. Die Installation lief auch durch, dann kam eine Meldung die ich Trottel nicht gelesen habe. Hab auf ok geklickt und dann brach die Installation ab und das das P800 reagierte nicht mehr. Ich hab dann 10 sek den Ausknopf gedrückt und das P800 ging aus. Dann versucht wieder anzumachen, es vibrierte kurz aber dann tat sich nix mehr. Akku raus, Akku rein nochmal versucht anzuschalten. Dann kam ich ins Startmenü und verzögert auch zur PIN-Eingabe. Hab die PIN eingegeben dann erschien das SE-Logo, dann eine Meldung "unerwartetes Dateiende" mit der Opition "Fortfahren" die aber auf klicken nicht reagierte und dann tat sich nichts mehr.
    Was kann ich tun? Ich mußt das Ding wieder zum Laufen bringen!