Bis hierher vielen Dank!
@ Zappi: Da war schon Vieles richtig, aber es mir keine PKW-Scheibe bekannt, die mit Einbau nur 200 Euro kostet.
Euer ganz persönlicher Versicherungs- Vorsorge- und Vermögensberater klärt noch mal genau auf:
Verstehe ich richtig, daß die Verkstatt nun von Dir die Rechnung beglichen haben will weil die es verpeilt haben die Kohle von der Versicherung zu holen??
Falls ich das so richtig verstanden habe, hier die Lösung Deines Problems:
Hast Du in der Werkstatt eine sog. Abretungserklärung unterschrieben und Dir einen Durschlag oder eine Kopie davon geben lassen? In dieser Erklärung sagst Du Deiner Versicherung, daß der Empfänger der Versicherungsleistung nicht Du sein willst, sonder die Werkstatt. Man nennt das auch "einen Schaden abtreten". Falls ja, ist es nun das Problem der Werkstatt die Kohle von der Versicherung reinzuholen. Ich nehme an, daß Du eine Abtretungerklärung unterschrieben hast, sonst hätte Dich die Werkstatt ja damals nicht nur die Selbstbeteiligung zahlen lassen, sondern den gesamten Rechnungsbetrag. Außerdem werden die meisten versicherten Schäden an Fahrzeugen, die repariert werden auf diese Weise mit der Versicherung abgerechnet. Auf diese gängige Praxis kannst Du die Werkstatt ja mal hinweisen.
Falls Du keine Abtretungserklärung unterschrieben und somit an die Werkstatt zahlen mußt hast sag Deiner Werkstatt, daß Du bereits 150 Euro in der Sache bezhalt hast (dies kann die Werkstatt über Ihre Buchhaltung auch nachvollziehen) und sag, daß Du den Schaden an die Werkstatt abtreten willst (wie oben beschrieben). Falls die den nicht abgetreten haben wollen, zahl die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und den 150 Euro und reich die Rechnung Deiner Versicherung ein. Dabei machst Du ein kurzes Schreiben wie das ganze gelaufen ist und fertig. Bei einfachen Glasbruchschäden interessiert die Versicherung die Schadenmeldepflicht eigentlich nicht (falls Du den Schaden nicht ohnehin schon damal gemeldet hast).
Über was für eine Beitragserhöhung sprichts Du? Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich nur nach der Regulierung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens. Glasbruch ist aber eine Gefahr, die über die Teilkaskoversicherung versichert ist. Die Teilkaskoversicherung hat keine Schadenfreiheitsklassen (die sog. Prozente). Aufgrund des Glasbruches hast Du also auf keinen Fall eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge bekommen!
Alles klar? Falls Du noch Fragen hast stehe ich Dir gerne zur Verfügung!